take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

B2C oder B2B? Die richtige ElektroG-Registrierung

Die richtige Einordnung von B2C- und B2B-Produkten ist ein zentraler Bestandteil der ElektroG-Registrierung. Erfahren Sie kompakt und praxisgerecht, worauf es bei der Registrierung ankommt, welche Informationen benötigt werden und welche Daten für B2C- beziehungsweise B2B-Produkte erforderlich sind.
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Schweiz: Eigene Regeln für Verpackungen

Kommendes Jahr nähert sich die Schweiz bei Recycling und Herstellerverantwortung der EU an. Bei produktbezogenen Verpackungsvorgaben behält sie jedoch einen eigenen Rechtsrahmen.
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PPWR für Print-on-Demand: Wer trägt die Verantwortung?

Wer nach PPWR als Erzeuger einer Verpackung gilt, hängt meist davon ab, wer ihre Gestaltung oder Herstellung vorgibt. Verantwortlichkeiten sollten am besten schon im Vorfeld geklärt werden, sodass alle PPWR-Rollen richtig erfüllt werden können.
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Product Compliance 2026/2027: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Neue EU-Regeln, mehr Pflichten, höhere Anforderungen: Product Compliance in 2026 ist eine strategische Herausforderung. Der Product Compliance Workshop Hamburg 2026 zeigt, welche Änderungen und Risiken auf Unternehmen zukommen und was jetzt konkret zu tun ist. Vom 6. bis 8. Oktober erhalten Sie aktuelles Wissen, praktikable Lösungen und Orientierung für die Umsetzung im Unternehmen.
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Solarspeicher erhält Marktverbot

Zwei Minuten Registerprüfung können über Verkaufsverbot oder Marktzugang entscheiden: Das neue Batterierecht macht die Registrierung von Batteriespeichern zur Pflicht und eröffnet Wettbewerbern zugleich wirksame Möglichkeiten, Verstöße zu verfolgen. Ein aktueller Fall aus dem Onlinehandel verdeutlicht, wie ein nicht registriertes Amazon-Angebot innerhalb kürzester Zeit gerichtlich gestoppt wurde.
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Serviceverpackungen: Was ändert sich durch die PPWR?

„Mit der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) ändern sich für Serviceverpackungen die Verantwortlichkeiten grundlegend. Das betrifft einerseits Betriebe, die diese Verpackungen mit eigenem Namen, Logo oder eigener Marke nutzen. Andererseits können auch Verpackungsproduzenten, Importeure und Großhändler – abhängig von ihrer Rolle in der Lieferkette – für die Erfüllung verpackungsrechtlicher Pflichten verantwortlich sein. Zudem entfällt in den meisten Fällen die Möglichkeit, diese Pflichten über den Kauf vorbeteiligter Serviceverpackungen zu erfüllen“, schreibt das Verpackungsregister.
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Versand- und Onlinehandel: Was ändert sich durch die PPWR?

„Nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) fallen Verpackungen für Online-Verkäufe und andere Formen des Fernabsatzes unter die Verpackungen für den elektronischen Handel. Diese werden den Transportverpackungen zugeordnet. Für Onlinehändler besteht Klärungsbedarf, ob sie neu ab dem 12. August 2026 Erzeuger und damit (wie bisher im Ergebnis häufig auch schon) Hersteller sind, denn damit tragen sie die Verantwortung für die Konformität und die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sowie die damit verbundenen Registrierungs- und Meldepflichten", schreibt das Verpackungsregister.
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VerpackDG: Ist die Drittbeauftragung der Systembeteiligungspflicht ratsam?

Das deutsche Verpackungsrecht sieht ausdrücklich vor, dass die Registrierung und die Datenmeldung nicht auf Dritte übertragen werden können. Da die Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackDG jedoch nicht von einer Drittbeauftragung ausgeschlossen ist, erscheint eine vertragliche Übertragung dieser Aufgabe grundsätzlich zulässig.
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PPWR Irland, Belgien und Niederlande: Schwellenwerte für Registrierung fallen 

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR sieht keine Schwellenwerte für die Herstellerregistrierung in den Mitgliedstaaten vor. In Irland fallen die Schwellenwerte, die bislang viele Unternehmen von der Registrierungspflicht entbunden hat, zum 12.08.2026. Damit harmonisiert Irland die Herstellerverantwortung mit den PPWR-Anforderungen. Auch in Belgien wurde der Schwellenwert beigelegt. In den Niederlanden ist dies zum 01.01.2027 geplant.
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PPWR Dänemark: Änderung der Registrierungs- und Meldepflicht zum 12.08.2026 

Mit der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung PPWR ändern sich in Dänemark die Registrierungs- bzw. Meldepflichten zum 12.08.2026.  
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