take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Serviceverpackungen: Was ändert sich durch die PPWR?

„Mit der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) ändern sich für Serviceverpackungen die Verantwortlichkeiten grundlegend. Das betrifft einerseits Betriebe, die diese Verpackungen mit eigenem Namen, Logo oder eigener Marke nutzen. Andererseits können auch Verpackungsproduzenten, Importeure und Großhändler – abhängig von ihrer Rolle in der Lieferkette – für die Erfüllung verpackungsrechtlicher Pflichten verantwortlich sein. Zudem entfällt in den meisten Fällen die Möglichkeit, diese Pflichten über den Kauf vorbeteiligter Serviceverpackungen zu erfüllen“, schreibt das Verpackungsregister.
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Versand- und Onlinehandel: Was ändert sich durch die PPWR?

„Nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) fallen Verpackungen für Online-Verkäufe und andere Formen des Fernabsatzes unter die Verpackungen für den elektronischen Handel. Diese werden den Transportverpackungen zugeordnet. Für Onlinehändler besteht Klärungsbedarf, ob sie neu ab dem 12. August 2026 Erzeuger und damit (wie bisher im Ergebnis häufig auch schon) Hersteller sind, denn damit tragen sie die Verantwortung für die Konformität und die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sowie die damit verbundenen Registrierungs- und Meldepflichten", schreibt das Verpackungsregister.
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VerpackDG: Ist die Drittbeauftragung der Systembeteiligungspflicht ratsam?

Das deutsche Verpackungsrecht sieht ausdrücklich vor, dass die Registrierung und die Datenmeldung nicht auf Dritte übertragen werden können. Da die Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackDG jedoch nicht von einer Drittbeauftragung ausgeschlossen ist, erscheint eine vertragliche Übertragung dieser Aufgabe grundsätzlich zulässig.
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PPWR Irland, Belgien und Niederlande: Schwellenwerte für Registrierung fallen 

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR sieht keine Schwellenwerte für die Herstellerregistrierung in den Mitgliedstaaten vor. In Irland fallen die Schwellenwerte, die bislang viele Unternehmen von der Registrierungspflicht entbunden hat, zum 12.08.2026. Damit harmonisiert Irland die Herstellerverantwortung mit den PPWR-Anforderungen. Auch in Belgien wurde der Schwellenwert beigelegt. In den Niederlanden ist dies zum 01.01.2027 geplant.
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PPWR Dänemark: Änderung der Registrierungs- und Meldepflicht zum 12.08.2026 

Mit der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung PPWR ändern sich in Dänemark die Registrierungs- bzw. Meldepflichten zum 12.08.2026.  
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Längere PPWR Bearbeitungszeiten in einigen EU-Märkten möglich

Im Zuge des Inkrafttretens zahlreicher neuer Anforderungen aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 12.08.2026 bereiten derzeit viele Unternehmen zeitgleich Registrierungen und Anpassungen in mehreren europäischen Märkten vor. Dies führt nach unseren Informationen in verschiedenen Ländern zu einer außergewöhnlich hohen Auslastung der zuständigen Behörden und Register.
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E-Zigaretten: Achtung, Kontrolle!

Die Kontrolleure sind wieder unterwegs! Seit dem 1. Juli 2026 ist für den Onlinehandel ein neues Logo für die Entsorgung von Elektroschrott Pflicht. Eine bekannte deutsche Umwelt-Hilfsorganisation hat stichprobenartige Überprüfungen der neuen Rücknahme- und Kommunikationspflichten für E-Zigaretten angekündigt. Auch Verbraucherschutzorganisationen machen verstärkt auf die neue Rücknahmepflicht des Handels aufmerksam. Wenn Sie zur Rücknahme von E-Zigaretten verpflichtet sind, aber die Rücknahme noch nicht umgesetzt oder bislang nicht ausreichend kenntlich gemacht haben, sollten Sie jetzt aktiv werden.
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Stellt Amazon Pay-on-Behalf in Frankreich ein?

Für viele Händler und Hersteller, die ihre EPR-Verpflichtungen in Frankreich bislang über Amazon abgewickelt haben, könnte jetzt akuter Handlungsbedarf entstehen. Nach aktuellen Informationen aus dem Marktumfeld zeichnet sich ab, dass Amazon den „Pay-on-Behalf“-Service in Frankreich tatsächlich beendet. Betroffene Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit einer eigenen Verpackungsregistrierung befassen und bestehende Lösungen prüfen.
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Frankreich: Bericht über die Einführung des französischen EPR-Systems für gewerbliche Verpackungen

Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen sind nicht in Frankreich ansässige Firmen betroffen, wenn sie verpackte Produkte direkt an professionelle Endverbraucher in Frankreich verkaufen. In Frankreich ansässige Firmen können auch in weiteren Fällen betroffen sein, unter anderem beim Verkauf an Distributoren oder beim Import verpackter Waren aus anderen Ländern. Dieser Artikel wurde kürzlich (04.08.2026) aktualisiert.
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VerpackDG passiert Bundestag

Nachdem der Umweltausschuss des Bundestages am 10.06.2026 grünes Licht für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung gegeben hat, wurden am 11.06.2026 die neuen Verpackungsregeln vom Bundestag beschlossen. Mit dem neuen VerpackDG werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt. Wenn Sie Ihre Verpackungen rechtzeitig zum 12.08.2026 registrieren wollen, ganz gleich ob in Deutschland oder ganz Europa, sollten Sie jetzt aktiv werden – und können von Sonderkonditionen von bis zu 60% Nachlass bei take-e-way profitieren. Jetzt hier Sonderkonditionen sichern!
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