Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Urheberrechtsabgabe und ZPÜ Gesamtvertrag

Hersteller und Importeure, die u. a. PCs, Mobiltelefone, Tablets, USB Sticks und Speicherkarten, Smartwatches, Festplatten oder externe Brenner erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine pauschale Urheberrechtsabgabe je in Verkehr gebrachtem Gerät an die Verwertungsgesellschaften der Rechteinhaber (Urheber) entrichten - auch Pauschalabgabe, Betreiberabgabe oder Privatkopieabgabe genannt.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat die Aufgabe, im Namen von neun deutschen Verwertungsgesellschaften die Tarife auszuhandeln und Vergütungsansprüche geltend zu machen, die ihnen seitens der Geräte- und Leermedienhersteller und -importeure zustehen und das Vergütungsaufkommen an die Verwertungsgesellschaften zu verteilen.

Die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber sind gesetzlich verpflichtet, mit Verbänden, die betroffene Hersteller und Importeure repräsentieren, Gesamtverträge über die Höhe der Vergütungen zu angemessenen Bedingungen abzuschließen. Ziel dieser Verhandlungen ist ein fairer Interessenausgleich aller beteiligten Parteien.

Der VERE e.V. hat Gesamtverträge mit der ZPÜ für PCs, Tablets, Mobiltelefone, USB-Sticks und Speicherkarten, Smartwatches, Festplatten sowie externe Brenner abgeschlossen. VERE ist die Gründungsorganisation der take-e-way GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von zirka 4.000 Unternehmen.
 
Durch einen Beitritt zu diesen Gesamtverträgen können Mitglieder des VERE e.V. von einem Nachlass in Höhe von 20 Prozent auf die Tarife der ZPÜ für die Urheberabgaben profitieren. Zusätzlich haben VERE-Mitglieder durch die Teilnahme an den Gesamtverträgen den Vorteil, Mengenmeldungen an die ZPÜ statt quartalsweise nur alle sechs Monate durchführen zu müssen.

Mitmachen bedeutet damit weniger Kosten und weniger Bürokratie für Sie.
 
Hintergrund: Für Produkte, mit denen eine Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken erstellt werden kann, muss eine Urheberabgabe an die ZPÜ in der Vertriebskette eines jeden Produktes einmalig geleistet werden. Als Mitglied im VERE-Verband können Sie den bestehenden Gesamtverträgen beitreten. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im VERE-Verband beträgt nur 25,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Den VERE-Aufnahmeantrag finden Sie hier.
 
Bei Fragen zur Urheberabgabe und dem Beitritt zu den Gesamtverträgen wenden Sie sich gerne an Frau Lydia Petasch unter der Telefonnummer 040/750687-209 oder per E-Mail an beratung@take-e-way.de.

Kontakt

take-e-way GmbH
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg
Deutschland

Telefon: +49 40 750687 - 0
Mail: beratung@take-e-way.de

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