WEEE und ElektroG: Marktplätze prüfen Registrierung ab 1. Juli
Jetzt schnell WEEE Deutschland Registrierung abschließen
Ab dem 01.07.2023 müssen Marktplätze die EAR Registrierung prüfen - Sind Ihre Elektrogeräte nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Marktplätze Ihnen das Anbieten nicht ermöglichen.
Sie benötigen Hilfe bei Corporate Social Responsibilty, Berichtspflichten gegenüber Kunden, Nachhaltigkeitsbewertung durch Abnehmer oder rund um das Lieferkettengesetz?
take-e-way Leistungsbericht 2022 Im Jahr 2022 konnte take-e-way erneut die an die Stiftung EAR gemeldeten Outputmeldungen von Elektro- und Elektronikaltgeräten steigern. Zusammen mit ihren Partnern hat die take-e-way GmbH 35.171 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Vorjahr: 29.920 Tonnen) zurückgenommen und im Auftrag ihrer Kunden an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder für ein rohstoffliches Recycling übergeben., 2 MB
take-e-way Leistungsbericht 2021 Im Jahr 2021 konnte take-e-way erneut die an die Stiftung EAR gemeldeten Outputmeldungen von Elektro- und Elektronikaltgeräten steigern. Zusammen mit ihren Partnern hat die take-e-way GmbH 29.290 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Vorjahr: 26.628 Tonnen) zurückgenommen und im Auftrag ihrer Kunden an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder für ein rohstoffliches Recycling übergeben., 941 KB
take-e-way Leistungsbericht 2020 Im Jahr 2020 konnte take-e-way erneut die an die Stiftung EAR gemeldeten Outputmengen von Elektroaltgeräten deutlich steigern. Zusammen mit ihren Partnern hat die take-e-way GmbH fast 27.000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Vorjahr: 19.465 Tonnen) zurückgenommen und im Auftrag ihrer Kunden der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen für ein rohstoffliches Recycling übergeben., 1 MB
take-e-way Leistungsbericht 2019 Wir freuen uns sehr, dass wir 2019 - im vierten Jahr in Folge - mehr Elektroaltgeräte an die Stiftung ear melden konnten als im jeweiligen Vorjahr. Damit trägt take-e-way für ihre vertretenen Hersteller und Vertreiber dazu bei, immer mehr Altgeräte einem geordneten Recycling zuzuführen, von Schadstoffen zu entfrachten und enthaltene Sekundärrohstoffe zurückzugewinnen. Klicken Sie auf die Bildvorschau links, um unseren Leistungsbericht 2019 als PDF herunterzuladen., 1 MB
take-e-way Leistungsbericht 2018 Das Jahr 2018 war geprägt von weiteren Mengensteigerungen. Im Vergleich zum Vorjahr 2017 konnte take-e-way fast 7.000 Tonnen mehr Elektroaltgeräte an die Stiftung EAR melden. Maßgebliche Mengentreiber waren hier die Bereiche der Abholkoordination und der Vertreiberrücknahme. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in unserem Leistungsbericht 2018, den Sie hier herunterladen können., 576 KB
take-e-way Leistungsbericht 2017 Das take-e-back-Vertreiber-Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte von take-e-way hat seinen Anteil dazu beigetragen, dass die geforderten Sammelmengen für des Jahres 2017 voraussichtlich nahezu erreicht wurden. Die gestiegenen bürokratischen Anforderungen bei der Jahresmeldung haben dazu geführt, dass viele Rücknahmestellen vermutlich nicht mehr gemeldet haben. Trotzdem ist es take-e-way gelungen, zusätzliche Mengen außerhalb der Abholkoordination der Stiftung EAR zu sammeln und der Vorbereitung zur Wiederverwendung zuzuführen beziehungsweise zu recyceln. take-e-way sieht sich als wegweisend im Bereich der Vorbereitung zur Wiederverwendung, die als oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft (nach der Vermeidung) festgeschrieben ist, jedoch bemerkenswerter Weise bei den Mitteilungspflichten des ElektroG nicht separat aufgegriffen wurde. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in unserem Leistungsbericht 2017, den Sie hier herunterladen können., 1 MB
take-e-way Leistungsbericht 2016 Das erste Jahr (2016) unseres gemeinsamen take-e-back-Vertreiber-Rücknahmesystems für Elektro-Altgeräte im Handel ist vor allem dank der großen Unterstützung unserer Mitglieder und Kunden sehr positiv verlaufen und stößt auf viel wohlwollende Resonanz. Zum Dank an all jene engagierten Pioniere der ersten Stunde, die mit uns die ersten wichtigen und zum Teil auch schwierigen Schritte trotz aller bürokratischen Hürden gegangen sind, finden Sie hier den Leistungsbericht 2016 unseres mittelständisch geprägten Rücknahmesystems take-e-back mit den Ergebnissen und Erkenntnissen aus dem ersten Jahr., 4 MB
Leistungsübersicht
take-e-way Leistungsübersicht: WEEE Compliance weltweit Unser Angebot für Sie: Full-Service-Compliance für WEEE, EEE, Batterien und Verpackungen in allen EU-Mitgliedstaaten; WEEE-Bevollmächtigten-Service “get-e-right”; Rücknahmelösung “take-e-back”, Garantiesystem “1st-weee-guarantee”, Politische Interessenvertretung im “VERE e.V.”, Mengenmeldung Online für WEEE, Batterien und Verpackungen in ganz Europa sowie Lösungen für REACh, RoHS, ElektroStoffV, CE, ProdSG, NSR, EMV, ErP/EuP, EUTR, 848 KB
Klimaschutzberichte
ACTING CONSCIOUSLY - Klimaschutzbericht der e-systems Gruppe 2020/21 Wir leisten als e-systems Unternehmensgruppe weiterhin aktiv unseren Beitrag zum Klimaschutz. In unserem aktuellen Klimaschutzbericht stellen wir Ihnen vor, wie wir weiterhin konkret zum Klimaschutz beitragen.
ACTING CONSCIOUSLY - Klimaschutzbericht der e-systems Gruppe 2018/19 Wir leisten als e-systems Unternehmensgruppe weiterhin aktiv unseren Beitrag zum Klimaschutz. In unserem aktuellen Klimaschutzbericht stellen wir Ihnen vor, wie wir weiterhin konkret zum Klimaschutz beitragen.
Gesetze, Richtlinien und Verordnungen
Batteriegesetz Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG); Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280) , 108 KB
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG 3 2022 / WEEE Deutschland) Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 12.5.2021 I 1087, 203 KB
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG); Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.7.2017 I 2808, 242 KB
Verpackungsgesetz (VerpackG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen; Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 5. Juli 2017, Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juni 2021(BGBl. I S. 1699) geändert worden ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.1.2021 I 140, 187 KB
Auftragsbestätigung Handelsrücknahme Auftragsformular für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (§17 Absatz 2 Nr.2 Satz 3 ElektroG) durch das take-e-back-System, 3 MB
EU-Konformitätserklärung Musterformular Vorlage Mit diesem Musterformular für die EU-Konformitätserklärung wird für das genannte Gerät erklärt, dass es den grundlegenden Anforderungen entspricht, die in den Harmonisierungsvorschriften festgelegt sind., 123 KB
Zertifikate
take-e-way Qualitätsmanagement Zertifikat DIN EN ISO 9001 2015 Das Unternehmen e-systems Holding GmbH & Co. KG, Schlossstr. 8 d-e, 22041 Hamburg, hat für den Geltungsbereich Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Produktverantwortung, internationaler Umweltgesetzgebung und Recyclingaufgaben ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 : 2015 aufgebaut und in die Praxis umgesetzt., 850 KB
take-e-way Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb take-e-way ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen., 146 KB
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