Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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RoHS – Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Am 27. Januar 2003 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese innerhalb der Europäischen Union geltende Richtlinie wurde in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und wird zusammenfassend als RoHS (Restriction of the use of certain hazardous substances) bezeichnet. In Deutschland beinhaltet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005 neben der WEEE-Richtlinie auch die RoHS-Richtlinie.

Das Ziel von RoHS ist es, die Verwendung von Schadstoffen in bestimmten Geräten und Bauteilen zu beschränken und zu regeln. Umwelt- und Gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe, die beispielsweise toxisch wirken oder nur schlecht abgebaut werden können, sollen aus den Produkten verbannt werden.

Daher ist es seit dem 1. Juli 2006 gemäß RoHS-Richtline 2002/95/EG verboten, neue Elektrogeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent

Blei (Pb)
Quecksilber (Hg)
sechswertiges Chrom (Cr(VI))
polybromiertes Biphenyl als Flammhemmer (PBB)
polybromierten Diphenylether als Flammhemmer (PBDE)

oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium (Cd) je homogenem Werkstoff enthalten. Diese Grenzwerte beziehen sich nicht auf das Produkt oder auf Bauteile, sondern auf den eingesetzten „homogenen Werkstoff“.

Betroffene Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass die RoHS-Richtlinie eingehalten wird.

Schadstoffprüfungen nach ElektroG/RoHS

Gemeinsam mit akkreditierten Prüfinstituten bietet take-e-way speziell für Händler zugeschnittene Prüfungen im Bereich RoHS an. Die Untersuchungen werden nach der IEC 62321 Ed.1 durchgeführt, welche die internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellt. Aufgrund spezieller Vortests kann take-e-way ihren Kunden die Wirtschaftlichkeit der Prüfungen garantieren. Dazu bietet take-e-way drei Stufen an, damit Sie Ihrer Verantwortung als Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer gerecht werden können.

Unsere Leistungen

1. Dokumentencheck anhand von Bauteilezertifikaten

Mit dem Dokumentencheck kann take-e-way schnell prüfen, ob die Ihnen vorgelegten Zertifikate vertrauenswürdig sind und mit den gelieferten Produkten übereinstimmen.

2. RoHS-Screening (RFA Methode)

Das Screening durch die akkreditierten Partner von take-e-way liefert Anhaltspunkte, ob und wo Schadstoffe im Produkt gemäß RoHS vorhanden sind. Dabei kommt die neueste Generation von stationären und mobilen Analysegeräten zum Einsatz. So können Messungen auch vor Ort durchgeführt werden. Mit dieser Methode können Sie sich bereits in der Wareneingangskontrolle oder bei Voruntersuchungen einen schnellen Überblick verschaffen.

3. Chemische Analyse

Bei Auffälligkeiten beziehungsweise Grenzwertnähe schließt sich an das kostengünstige RFA-Screening die präzise chemische Analytik zur Ermittlung der tatsächlichen Stoffkonzentrationen an. Modernste Massenspektrometer (GC-MS und ICP-MS) stehen dafür zur Verfügung.

Kostenlose Beratung

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