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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Verpackungsgesetz Full-Service

Komplettlösung für das Verpackungsgesetz (VerpackG)

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Unsere Leistungen für Verkaufsverpackungen

  • Unterstützung bei der individuellen Anmeldung jedes einzelnen Herstellers bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister sowie bei der Datenmeldung
  • Teilnahme an einem bundesweit zugelassenen dualen System unter Nutzung von ausgehandelten Sonderkonditionen durch Mengenbündelungen und Serviceübernahmen
  • Implementierung in das eigene Meldesystem www.mengenmeldung.de zur einfachen, sicheren und rechtskonformen Meldung der Inverkehrbringungsmengen
  • Meldung aller Mengen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien in Deutschland und der kompletten EU in nur einem Online-Portal
  • Umfassende Beratung zur Klassifizierung von Verpackungen, recyclingfreundlichen Verpackungen, Vollständigkeitserklärung, etc.

Unsere Leistungen für Transportverpackungen

  • Wahlweise Übernahme der Rücknahmepflicht von Transportverpackungen im Bereich B2B, oder Abwicklung einzelner Abholaufträge auf Abruf – wir stellen die beiden Varianten entscheidungsreif gegenüber
  • Implementierung in das eigene Meldesystem www.mengenmeldung.de zur einfachen, sicheren und rechtskonformen Meldung der Inverkehrbringungs- und Rücknahmemengen
  • Meldung aller Mengen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien in Deutschland und der kompletten EU in nur einem Online-Portal
  • Umfassende Beratung zu den Themen der Klassifizierung von Verpackungen, recyclingfreundliche Verpackungen, etc.

Ihr Online Portal für die Meldung Ihrer Verpackungsmengen, Geräte und Batterien:

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Kontakt

take-e-way GmbH
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg
Deutschland

Telefon: +49 40 750687 - 0
Mail: beratung@take-e-way.de

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