Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Die EPR-Vorschriften für Textilien in Frankreich

Haben Sie Probleme, die EPR-Vorschriften für Textilien in Frankreich einzuhalten?

  • sprachliche/kulturelle Barrieren
  • komplizierte Bürokratie und Vorschriften
  • schwierige Mengenmeldungsprozesse

Melden Sie sich bei take-e-way für die einfache Textilregistrierung in Frankreich. 

Die EPR-Vorschriften für Textilien in Frankreich

Laut Artikel L. 541-10-3 des französischen Umweltgesetzbuchs sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die neue Heimtextilerzeugnisse auf dem französischen Markt anbieten, verpflichtet, zur Wiederverwertung und Verarbeitung von Abfällen aus diesen Erzeugnissen beizutragen oder dafür zu sorgen.

UIN für Textilien:

  • Wie im Artikel L541-10-13 des Gesetzes Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 vermerkt, das am 2. Januar 2022 in Kraft trat, hatte die französische Regierung beschlossen, jedem Hersteller, der bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringt, einer eindeutige Identifikationsnummer zu erteilen. 
  • Diese UIN wird für jeden Abfallstrom ausgestellt, der in Frankreich der erweiterten Herstellerverantwortung (engl.: Extended Producer Responsibility - EPR) unterliegt. 
  • Wenn Sie also nach französischem Recht als Hersteller von Textilien gelten, müssen Sie diese Verordnung einhalten.

 

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Welche Arten von Textilien sollen in Frankreich registriert werden?

Bitte beachten Sie, dass nur B2C-Textilien, die von privaten Haushalten verwendet werden, in Frankreich registriert werden müssen. Die drei allgemeinen Kategorien von Textilien, die in Frankreich zu berücksichtigen sind, mit Beispielen:

Kategorie 1. Bekleidung

Badeanzüge
Babykleidung
Hosen
Hemden
Pullover
Jacken

Kategorie 2. Schuhe

Booties
Hausschuhe
Leichte Schuhe
Abendschuhe
Stiefel
Stiefeletten

Kategorie 3. Haushaltwäsche

Kopfkissen- und Nackenrollenbezüge
Flach- und Spannbettlaken
Steppdeckenbezüge
Bettwäsche-Sets
Decken, Überwürfe

Bin ich vom französischen Gesetz zur Registrierung von Textilien betroffen?

Mein Unternehmen befindet sich in Frankreich.

Produzenten von Textilien

Bezieht sich auf den Produzenten, der die Textilien in einer Fabrik in Frankreich herstellt. Wenn Sie ein Produzent in Frankreich sind, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.

Französischer Importeur von Textilien

Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich ansässig ist und Sie Textilien aus dem Ausland nach Frankreich importieren, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.

Französischer Vertriebshändler für Textilien

Wenn Sie in Frankreich ansässig sind und Textilien von einem französischen Produzenten beziehen und in Frankreich verkaufen, sind Sie nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Ihr Produzenten sollte sich registrieren.

Mein Unternehmen befindet sich nicht in Frankreich.

Produzenten von Textilien

Wenn Sie ein ausländischer Produzenten sind, der Textilien in einer Fabrik außerhalb Frankreichs produziert, dann sind Sie nicht betroffen. Wenn Sie jedoch auch nach Frankreich verkaufen, finden Sie weitere Informationen im nächsten Kasten.

Verkauf von Textilien an französische Unternehmen

Wenn Sie Textilien an französische Unternehmen oder Geschäfte verkaufen, sind Sie nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Es ist nicht möglich, diese Verpflichtungen zu übernehmen.

Fernabsatzhandel mit französischen Endverbrauchern

Wenn Sie Textilien aus dem Ausland direkt an Endverbraucher in Frankreich verkaufen, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.

Was tut take-e-way für Sie?

take-e-way befreit Sie von den komplizierten Verfahren zur Erlangung Ihrer UIN-Nummern in Frankreich.


1. Wir identifizieren welche Produkte unter welchen UIN-Abfallströmen in welchen Ländern registriert werden müssen.

2. Wir stellen Ihnen, falls erforderlich, den Bevollmächtigten.

3. Wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie

4. Nutzen Sie take-e-way! Sie können sofort von diesen Vorteilen profitieren:

  •  Wir sprechen die lokalen Amtssprachen wie Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch,  Polnisch, Chinesisch, sowie viele weitere.
  •  Wir bieten eine umfangreiche Beratung zur französischen EPR-Registrierungsnummer an.
  •  Wir registrieren Sie bei den für die erweiterte Herstellerverantwortung zuständigen Stellen, welche Teil unseres umfangreichen Partnernetzes sind.
  •  Wir ermitteln für Sie jeden UIN-Abfallstrom und beschaffen die UIN-Registrierungsnummern in Frankreich.
  •  Wir gewährleisten, dass jeder Schritt der Registrierung den Vorschriften entspricht.
  •  Die Mengenmeldung erfolgt bequem über unser Kundenportal auf monatlicher Basis.

 

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