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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Retourenabwicklung, Reparatur und Umlabeln

After Sales Service für Hersteller

Ihre Ware ist von umfassenden Rücknahmen betroffen, wie zum Beispiel durch Reklamationen oder Versicherungsschäden oder es sind Reparaturen an Ihren Produkten erforderlich, die Sie selbst nicht durchführen bzw. organisieren können?
Oder wird Ihre Ware vom Zoll aufgrund von Beanstandungen der Produktkennzeichnung festgehalten?

take-e-way bietet Ihnen eine schnelle und individuelle Lösung zusammen mit einem Partnerunternehmen aus Hamburg an.

Unsere Leistungen

Telefonische oder webbasierte Retourenerfassung

Annahme der Ware per Paketdienst oder in großen Chargen per LKW.

Aufarbeitung von Kundenrücknahmen und Versicherungs­schäden.

Optische Prüfung, Funktionsprüfung und Kategorisierung in A- und B-Ware.

Ggf. Verschrottung mit Nachweis.

Erstellung von Prüfberichten für Versicherungen.

Aufarbeitungsreports.

Organisation und Überwachung von ggf. notwendigen Produktüberarbeitungen

Konfektionierung von Verpackungen und Produkten

Durch diese Maßnahmen kann vermieden werden, dass wiederverwendbare Ware zu Lasten der Umwelt unnötig zerstört werden muss und es wird ermöglicht, dass diese, falls gewünscht, bspw. als B-Ware wieder vermarktet werden kann.
Das Umlabeln der Ware mit gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungen kann eine wirtschaftliche und ökologische Alternative sein. Auch hier ist es nicht zwangsläufig notwendig, ganze Chargen aufgrund fehlender oder falscher Kennzeichnungen zu vernichten.

In dem Fall, dass Ihre Ware vom Zoll festgehalten wird, verweisen wir auf die Product Compliance Schnellhilfe unserer Schwesterfirma, der trade-e-bility GmbH. Als Dienstleister im Bereich der Product Compliance ist sie Ihr zuverlässiger Ansprechpartner und kümmert sich gemeinsam mit dem Hamburger Partnerunternehmen um die Umsetzung Ihrer Produktkonformität.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Michaela Lepke gerne unter 040/750687-135 oder lepke@take-e-way.de zur Verfügung.

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Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17 Uhr. Rufen Sie uns einfach an!

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