Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Elektro-Altgeräte Rücknahmesystem "take-e-back"

ElektroG Altgeräte Entsorgung

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen sind zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet.

Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² aufweisen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.

Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Einfaches Komplettsystem zur Rücknahme von Elektroaltgeräten

Mit www.take-e-back.de bietet take-e-way allen betroffenen Einzel- und Onlinehändlern ein Elektroaltgeräte Rücknahmesystem, das alle gesetzlichen Pflichten abdeckt.

  • Flächendeckendes Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte in zumutbarer Entfernung zum privaten Haushalt (www.take-e-back.de)
  • Annahme und Verwertung von Elektroaltgeräten im Falle des Rückversandes des Endkunden mittels Retouren-Label
  • Abholung von Elektroaltgeräten am privaten Haushalt auf Einzelanfrage
  • Flächendeckendes Sammelsystem für gewerbliche Batterien, Verpackungen und Elektrogeräte

Zu unseren Leistungen gehört auch:

  • Gestellung von Sammelbehältern für Elektro-Kleingeräte und für Lithium-Akkus in unterschiedlichen Formen und Gefahrgutklassen.
  • Übernahme der jährlichen Mengenmeldung und Verwertungsbestätigung.

Jetzt direkt beauftragen!

  • Auftrag zur Handelsrücknahme
    Auftragsformular für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (§17 Absatz 2 Nr.2 Satz 3 ElektroG) durch das take-e-back-System, 3 MB

Jetzt Beratung oder ein unverbindliches Angebot anfordern!

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