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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Elektrogesetz (WEEE/ElektroG)

Deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie

Bei dem Elektronikgerätegesetz / Elektrogesetz (Kurz: ElektroG) handelt es sich um die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland. WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment oder kurz: Elektroaltgeräte entsorgen. Ziel des Elektronikgerätegesetzes ist es, die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Elektronikgeräten durch die Hersteller, Importeure oder Händler zu sichern. Endverbraucher können dadurch haushaltsübliche Mengen an Elektroartikeln kostenfrei bei über 1.500 regionalen Sammelstellen in Deutschland abgeben.

Die WEEE-Registrierungsnummer ist die Voraussetzung zum Verkauf von elektronischen Geräten in Deutschland

Das Elektrogesetz gestattet es Unternehmen erst dann, Elektroartikel zu verkaufen, wenn sie mit den Produkten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind und über eine sogenannte WEEE-Registrierungsnummer verfügen.

Neben der Registrierung müssen Unternehmen noch weitere Vorschriften erfüllen, wie beispielsweise die monatliche Mengenmeldung, die deutschlandweite Entsorgung, die jährliche Aktualisierung der Registrierung inklusive Treuhänderschaft und Garantiesystem.

Unterstützung bei der Registrierung und Mengenmeldung von Elektronikgeräten benötigt? Wir helfen - mit unserem cleveren Kundenportal!

take-e-way unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung des Elektronikgerätegesetzes in Ihrem Unternehmen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über unsere Leistungen zum Elektrogesetz, angefangen bei der Entsorgung bis hin zur kompletten Übernahme aller Anforderungen und Pflichten einschließlich der Absicherung gegen Abholaufträge im ElektroG Full Service zu einem günstigen Pauschalpreis, mit dem Sie fest und sicher kalkulieren können. Ihr besonderer Vorteil bei uns? Wir bieten Ihnen ein zentrales Portal, in welches Sie all ihre Daten komfortabel und leicht verständlich eintragen können. Das Portal ermöglicht es, neben ihren Pflichten aus dem Elektronikgerätegesetz auch ihre Verpflichtungen aus dem Batteriegesetz und Verpackungsgesetz ganz oder teilweise zu erledigen. Unser Kundenportal ist ihre schlaue All-in-1 Compliance Lösung.

Fortbildung zum Elektrogerätegesetz? Kein Problem!

Sie möchten einen kompakten Überblick darüber erhalten, welche Details Sie als Hersteller, Händler oder Onlinehändler beim Verkauf von elektronischen Geräten beachten müssen? Dann legen wir Ihnen unser kostenfreies Kompaktwebinar "Elektrogerätegesetz für Einsteiger" ans Herz. Das Webinar findet einmal pro Monat im Rahmen unseres Academy Programms statt und wird von uns jederzeit aktuell gehalten - auch bei kurzfristigen gesetzlichen Änderungen zum Elektronikgerätegesetz oder der WEEE-Verordnung / einer weiteren Elektrogesetz-Novelle. Interessant? Dann melden Sie sich hier direkt an!

Kontakt

take-e-way GmbH
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg
Deutschland

Telefon: +49 40 750687 - 0
Mail: beratung@take-e-way.de

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