
EPR-Vorschriften für Heimwerker- & Gartenartikel in Frankreich
Haben Sie Probleme, die EPR-Vorschriften für Heimwerker- & Gartenartikel in Frankreich einzuhalten?
- Komplizierte Bürokratie und Vorschriften
- Schwierige Mengenmeldungsprozesse
- Sprachbarriere
Wir helfen Ihnen bei der UIN Registrierung in Frankreich.
Das französische Anti-Abfallgesetz bzw. Kreislaufwirtschaftsgesetz AGEC (loi anti-gaspillage pour une économie circulaire) verpflichtet den gesetzlich festgelegten Hersteller zur Sammlung und Verarbeitung der Abfälle, die durch seine Produkte am Ende deren Lebenszyklus entstehen.
Was ist eine UIN?
- Mit dem Artikel L541-10-13 des Gesetzes Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020, das am 2. Januar 2022 in Kraft trat, hat die französische Regierung beschlossen, jedem Hersteller, der bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringt, eine eindeutige Identifikationsnummer zu erteilen.
- Diese UIN (Unique Identification Number) wird für jeden Abfallstrom ausgestellt, der in Frankreich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR = Extended Producer Responsibility) unterliegt.
- Wenn Sie also nach französischem Recht als Hersteller der betroffenen Produktkategorien gelten, müssen Sie diese Verordnung einhalten und sich registrieren.
Muss ich eine UIN beantragen?
Wer nach französischem Recht als Hersteller gilt, ist registrierungs- und meldepflichtig, muss sich also registrieren, um eine UIN-Nummer zu erhalten.
Mein Unternehmen befindet sich in Frankreich.
Produzent
Bezieht sich auf den Produzenten, der die Artikel in einer Fabrik in Frankreich herstellt. Wenn Sie ein Produzent in Frankreich sind, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
Französischer Importeur
Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich ansässig ist und Sie Artikel aus dem Ausland nach Frankreich importieren, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
Französischer Vertriebshändler
Wenn Sie in Frankreich ansässig sind und Artikel von einem französischen Produzenten beziehen und in Frankreich verkaufen, sind Sie nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Ihr Produzent sollte sich registrieren.
Mein Unternehmen befindet sich nicht in Frankreich.
Produzent
Wenn Sie ein ausländischer Produzent sind, der Artikel in einer Fabrik außerhalb Frankreichs produziert, dann sind Sie nicht betroffen. Wenn Sie jedoch auch nach Frankreich verkaufen, finden Sie weitere Informationen im nächsten Kasten.
Verkauf an französische Unternehmen
Wenn Sie Artikel an französische Unternehmen oder Geschäfte verkaufen, sind Sie nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Sie können jedoch die Verpflichtungen Ihrer Vertriebspartner in Frankreich freiwillig übernehmen.
Fernabsatzhandel mit französischen Endverbrauchern
Wenn Sie Artikel aus dem Ausland direkt an Endverbraucher in Frankreich verkaufen, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
Welche Produktarten sind betroffen?
Produkte im Anwendungsbereich | Nicht im Anwendungsbereich | |
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Wie hilft mir take-e-way?

take-e-way befreit Sie von den komplizierten Verfahren zur Erlangung Ihrer UIN-Nummern in Frankreich.
1. Wir identifizieren welche Produkte unter welchen UIN-Abfallströmen in welchen Ländern registriert werden müssen.
2. Wir stellen Ihnen, falls erforderlich, den Bevollmächtigten.
3. Wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie
4. Nutzen Sie take-e-way! Sie können sofort von diesen Vorteilen profitieren:
- Wir sprechen die lokale Amtssprache.
- Wir registrieren Sie bei den für die erweiterte Herstellerverantwortung zuständigen Stellen, welche Teil unseres umfangreichen Partnernetzwerks sind.
- Wir ermitteln für Sie jeden UIN-Abfallstrom und beschaffen die UIN-Registrierungsnummern in Frankreich.
- Wir gewährleisten, dass jeder Schritt der Registrierung den Vorschriften entspricht.
- Die Mengenmeldung erfolgt bequem über unser Kundenportal auf monatlicher Basis.

take-e-way GmbH
Schlossstraße 8 d-e
22041 Hamburg
Telefon: +49 40 750687 - 0
Mail: beratung@take-e-way.de