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EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

UBA prüft Händler in WEEE Registern der EU

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll die inzwischen bestehende Vernetzung der Behörden im Bereich WEEE. Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder europaweit agierende Hersteller darüber im Klaren sein, dass sich bereits aus den Versandoptionen seines Internetshops Rückschlüsse auf die Versendung von Elektrogeräten ins europäische Ausland ergeben können.
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VerpackG Abmahnung bei Unterhaltungssoftware

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurden in nahezu allen Fällen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,00 €, mithin rund 973,66 €, gefordert.
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Ohne LUCID darf man nicht mehr verkaufen

Laut Verpackungsregister-Vorstand Gunda Rachut melden sich vor der Verschärfung des Verpackungsgesetzes täglich an die 3500 Unternehmen im Verpackungsregister an, Tendenz steigend. Treiber der Online-Händler, sich erstmals in großer Zahl an den Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen zu beteiligen, ist die Angst vor drohenden Verkaufsverboten.
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Amazon rät 95g Papier und 5g Kunststoff je Einheit zu melden

Ab 01.07.2022 werden die Versandverpackungen, welche Ihren Waren beim Versand durch Fulfilmentdienstleister und elektronische Marktplatze hinzugefügt werden, nicht mehr durch diese lizenziert. Die Pflicht zur Lizenzierung dieser Mengen (Versandverpackungen) geht dann auf die Händler über. Als grobe Schätzung des Volumens von Versandverpackungen empfiehlt Amazon take-e-way-Kunden als Richtschnur für die Planung der Lizenzierungsmengen 95 Gramm Papier und 5 Gramm Kunststoff pro versendeter Einheit anzunehmen.
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ElektroG Bußgeld kann 100.000 Euro übersteigen

Bei einem Verstoß gegen das Elektrogesetz droht eine Geldbuße von bis zu 100.000,00 Euro. Grundsätzlich ist ein Bußgeld nicht auf maximale Höhe beschränkt, sondern kann, wenn der Gewinn sehr viel höher war, sehr viel höher ausfallen.
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Anforderungen an Hersteller von B2B Geräten

„Zusätzliche Anforderungen an Hersteller von B2B Geräten“ ist das Thema am Freitag, dem 17.06.2022, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich Ihre Fragen zu stellen und mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Hierfür müssen Sie sich nicht vorab anmelden. Nehmen Sie am 17.06.2022 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr einfach über folgenden Link teil:
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Lösungen & Kontakt
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