Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Batterien müssen bei der Stiftung EAR registriert werden

Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt oder herstellt, muss die Batterien seit dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren. Dabei ist es ganz unerheblich, ob es sich dabei um eine kleine Batterie in einem Hörgerät oder eine schwere Starterbatterie für Kraftfahrzeuge handelt, denn betroffen sind Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien. Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.
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take-e-way stellt Repräsentanten in Polen

Wie in vielen anderen Staaten der EU hat auch Polen Gesetze für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte erlassen, welche eine Registrierung aller Unternehmen vorschreibt, die für die Entsorgung verantwortlich sind. Wir freuen uns, Ihnen nun mitteilen zu können, dass wir, die take-e-way, als Ihr Repräsentant Registrierungen unserer Kunden mit unserem BDO-Zugang verknüpfen können und somit die notwendigen Mengenmeldungen abgeben und gegebenenfalls Änderungen in den Stammdaten vornehmen, um unseren Kunden weiterhin eine zuverlässige Dienstleistung bieten zu können und ihnen einen rechtskonformen Marktauftritt zu ermöglichen.
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Triman – Neue bevorstehende Maßnahmen in Frankreich zur Verpackungskennzeichnung

Wir möchten Sie über eine aktuelle Änderung der französischen Verordnung bezüglich der auf Verpackungen anzubringenden Symbole informieren. Das französische Parlament hat Anfang des Jahres das Anti-Abfallgesetz für eine Kreislaufwirtschaft (bekannt als das französische AGEC-Gesetz) verabschiedet. Die Einzelheiten der Umsetzung wurden jedoch noch nicht veröffentlicht. Die französische Regierung muss zunächst noch ein Dekret umsetzen, um die technischen Einzelheiten zur Durchsetzung des Gesetzes zu regeln. Wenn der Erlass nicht mehr dieses Jahr veröffentlicht wird, wird die französische Regierung wahrscheinlich eine Übergangszeit von sechs Monaten bis zu einem Jahr ermöglichen. Hier finden Sie einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen.
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Bundestag beschließt Verbot von Kunststoff-Tragetaschen

Wie das Bundesumweltministerium (BMU) berichtet, soll ab dem 1. Januar 2022 der Verkauf von Plastiktüten in Deutschland verboten werden. Der Bundestag hat am 26.11.2020 einer entsprechenden Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze angestoßen hatte. Künftig dürfen Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen.
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VerpackG-Verstoß – Modeboutiquen im Fokus des Verpackungsregisters

Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen von Textilien, Schuhen, Lederwaren wie z. B. (Damen)-Oberbekleidung (DOB) und Accessoires wie Handschuhe, Taschen und Modeschmuck fallen überwiegend bei privaten Endverbrauchern an. Entsprechend sind sie nach dem Verpackungsgesetz regelmäßig systembeteiligungspflichtig. Mehrere gesellschaftsrechtlich verbundene Modeboutiquen einer ausländischen Modemarke mit eigenem Direktvertrieb (Online-Shop) und Sitz in Deutschland sind ihrer Produktverantwortung für Verpackungen nicht nachgekommen und haben über Jahre gegen ihre verpackungsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die zuständigen Landesvollzugsbehörden darüber informiert, dass konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Mögliche Folgen solcher Ordnungswidrigkeiten sind u. a. die Ahndung durch Bußgelder einschließlich der Gewinnabschöpfung sowie die Überwachung der Pflicht zur nachträglichen Systembeteiligung für zurückliegende Zeiträume.
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Zwischeninformationen zum Brexit und Ihrer UK Registrierung

Wie Sie wissen, wird Großbritannien die EU zum 31. Dezember 2020 verlassen. Allerdings wurden die EU-Richtlinien zur Herstellerverantwortung für Elektrogeräte, Verpackungen und Batterien in britisches Recht übernommen, so dass das Vereinigte Königreich trotz Brexit auf absehbare Zeit noch immer im Einklang mit diesen Richtlinien arbeiten wird. Sollten Sie keine gültige Registrierung haben, aber bereits in das Vereinigte Königreich verkaufen, müssen Sie sich innerhalb von 28 Tagen ab dem Datum registrieren lassen, ab dem die Inverkehrbringung erfolgt ist. Auf dem Weg zur erfolgreichen Registrierung stehen wir Ihnen natürlich gern zur Seite.
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Lösungen & Kontakt
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