Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Ohne LUCID darf man nicht mehr verkaufen

Laut Verpackungsregister-Vorstand Gunda Rachut melden sich vor der Verschärfung des Verpackungsgesetzes täglich an die 3500 Unternehmen im Verpackungsregister an, Tendenz steigend. Treiber der Online-Händler, sich erstmals in großer Zahl an den Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen zu beteiligen, ist die Angst vor drohenden Verkaufsverboten.

Wie der Stern berichtet, darf nicht mehr verkaufen, wer sich bis zum 01.07.2022 nicht im öffentlichen Verpackungsregister LUCID angemeldet hat.

Kontrollpflicht für Marktplatz-Betreiber

Wie Onlinehändler News berichtet, wird den Online-Marktplätzen eine Kontrollpflicht auferlegt: „Sie dürfen das Anbieten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zum Verkauf nicht ermöglichen, wenn sich die Hersteller dieser Verpackungen nicht an einem System beteiligt haben und ordnungsgemäß im Verpackungsregister LUCID registriert sind […]. Teilen Online-Händler die geforderten Daten bzw. Nachweise nicht rechtzeitig mit, müssen sie damit rechnen, dass etwa die Verkaufsfunktion oder entsprechende Artikel gesperrt werden.“

Neben Amazon reagiert auch eBay

Wie take-e-way berichtete, hat Amazon bereits angekündigt, ab dem 15.06.2022 Angebote zu blockieren, die nicht den Richtlinien entsprechen. Laut dem Sellerforum hat eBay seine Seller per E-Mail aufgefordert, ihre Angebote zu bis zum 01.07.2022 zu aktualisieren, um EPR-konform zu sein (EPR = Extended Producer Responsibility bzw. Erweiterte Herstellerverantwortung).

Nachweis für LUCID Registrierung und Duales System

Wie Onlinehändler News weiter berichtet, fordern die Marktplätze die Registrierungsnummer für das Verpackungsregister LUCID an und fordern z.T. eine Bestätigung des genutzen Dualen Systems. So stellt Amazon eine Upload-Möglichkeit der Registrierungsnummer im EPR-Compliance-Portal zur Verfügung. Ebay hat laut dem Bericht angekündigt, ebenfalls eine Möglichkeit zum Upload zur Verfügung zu stellen.

3500 VerpackG Anmeldungen am Tag

Laut Verpackungsregister-Vorstand Gunda Rachut melden sich vor der Verschärfung des Verpackungsgesetzes täglich an die 3500 Unternehmen im Verpackungsregister an, Tendenz steigend. Sehr stark vertreten sind nach Worten der Juristin Onlinehändler aus China und den USA. Treiber der ausländischen Online-Händler, sich erstmals in großer Zahl an den Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen in Deutschland zu beteiligen, ist die Angst vor drohenden Verkaufsverboten. Die Novelle des Verpackungsgesetzes zielt jedoch nicht nur auf ausländische Versandhändler, sondern auch auf heimische Unternehmen, die die Systembeteiligung bislang umgingen.

Jedes Einzelhandelsgeschäft muss Verpackungen registrieren

Wie Luther Lawfirm berichtet, kann ab dem 01.07.2022 die Registrierungspflicht nicht mehr auf den Vorvertreiber übertragen werden: „Das bedeutet, dass sich jeder Bäcker, jeder Pizzadienst und unter Umständen auch jeder Kiosk beim Verpackungsregister registrieren muss. Was auf den ersten Blick absurd klingt, wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich jedes Einzelhandelsgeschäft registrieren muss.“ Ergänzend dazu berichtet der Stern: „Registrieren müssen sich nämlich auch alle Unternehmen, die Waren zum Mitnehmen verkaufen und verpacken. Dazu zählen Bäcker und Metzger ebenso wie Pommes- und Bratwurstbuden, Blumenläden oder auch Apotheken, die Salbe in Plastikdosen abfüllen.“

Fehlende VerpackG-Registrierung führt häufig zur Abmahnung

Laut Onlinehändler News, ist durch eine öffentlich einsehbare Liste erkennbar, wer seinen verpackungsrechtlichen Pflichten nachkommt. Dies zeigt die hohe Zahl ab Abmahnungen wegen fehlender Registrierung nach dem Verpackungsgesetz. Demnach erhalten immer wieder Online-Händler Post, weil sie im Register nicht aufzufinden sind. Dies bestätigt auch der aktuelle Abmahnradar des Shopbetreiber-Blogs.

Hilfe bei LUCID Registrierung und Dualem System

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung, hilft Ihnen bei der LUCID-Registrierung und der Beteiligung an einem Dualen System.

Hier finden Sie weitere nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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