Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Batteriegesetz: Müssen Ihre Batterien zum 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registriert sein?

Anstelle der bisherigen Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt (UBA) tritt eine Registrierungspflicht für Hersteller von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Die Aufgabe der Herstellerregistrierung soll nach einer Beleihung durch das UBA die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) wahrnehmen. Aus Sicht von take-e-way ist damit denkbar, dass der Batteriegesetz 2021 Vollzug ab 2021 ähnlich effizient wie beim Elektrogesetz geregelt wird. Vertreiber, Importeure und Hersteller, die ihre Batterien und Akkus bisher noch nicht angemeldet haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden.
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Compliance-Unterstützung für neue Player im Markt der Schutzbekleidung

Für neue Player im Markt der Schutzbekleidung, aber auch für diejenigen, die neue Produkte vermarkten wollen, ist eine professionelle Vorbereitung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wichtig. Die trade-e-bility GmbH unterstützt Sie mit Recherchen zur gesetzlichen Anforderung sowie der normativen Umsetzung.
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Webinar: Einführung in die neue Markt­überwachungs­ver­ord­nung

Dieses Webinar am 9. Juni 2020 von 10 bis 11 Uhr vermittelt Ihnen die Grundlagen der neuen Markt­überwachungs­ver­ord­nung und zeigt Ihnen, wie Sie sich am besten darauf vorbereiten können. Die Teilnahme ist kostenlos.
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Elektrogesetz: Deadline zur Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung erneut um einen Monat nach hinten verschoben

Nach dem 30.04.2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben.
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Kindermasken müssen sicher sein

Auch Kinder wollen in Corona-Zeiten geschützt sein. Hier bieten schlecht sitzende FFP2- oder Medizinische Masken oft schlechteren Schutz als extra angepasste Stoffmasken (Community Masken). Wichtig ist aber hier, die spezifischen Sicherheitsanforderungen für Kinder zu beachten. Neben erhöhten Anforderungen an die Schadstofffreiheit der verwendeten Materialien muss die Maske auch mechanisch sicher sein. Leicht abzulösende Kleinteile wie auch falsche Längen der Befestigungsschnüre können lebensgefährlich sein! Empfehlung: Bei der Herstellung von Kindermasken sollten relevante Sicherheitsnormen eingehalten werden.
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Hinweispflicht für Händler von Starkstromgeräten

Händler sind dazu verpflichtet, wesentliche Informationen, die für die Nutzung und den Betrieb von Produkten erforderlich sind, vor der Kaufentscheidung mitzuteilen. Händler sind demnach verpflichtet, auf die wesentlichen Umstände bei der Installation und dem Betrieb der angebotenen Waren hinzuweisen. Mit ihrer Dienstleistung zur Herstellung der Marktfähigkeit von Produkten passt die trade-e-bility GmbH Ihre Produkt- und Verpackungskennzeichnungen sowie Ihre Bedienungsanleitung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen an.
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Verpackungsgesetz: Themenpapiere für (Online-) Händler und Kleinstinverkehrbringer online

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat verschiedene sehr hilfreiche Themenpapiere auf ihrer Website veröffentlicht. Differenziert nach Wirtschaftszweigen – speziell für Handelsunternehmen, Versand- und Onlinehändler und Kleinstinverkehrbringer.
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Gefährliche Masken durch voreilige Bereitstellung auf dem Markt

Durch die derzeitige Krisensituation ist die Nachfrage nach Atemschutzmasken entsprechend hoch. Dennoch ist das Importieren von jenen Masken ein kompliziertes Unterfangen. Dies hat zur Folge, dass einige Produkte auf den europäischen Markt gelangt sind, die nicht halten, was sie versprechen, wie durch die neuesten Meldungen auf der RAPEX-Liste ersichtlich wird. RAPEX steht für das europäische Schnellwarnsystem, wo gefährliche und nicht marktfähige Produkte aufgeführt werden – oftmals mit dem Resultat, dass die Produkte zurückgerufen werden müssen. Damit der Import reibungslos abläuft, gilt es hierbei ein paar wichtige Punkte zu beachten, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben.
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Krisenphase nutzen um Compliance-Lücken zu schließen: Prüfen Sie Ihre registrierten Kategorien gemäß Elektrogesetz

Nutzen Sie gerne die Gelegenheit der Krise, Ihr Verkaufssortiment und Ihre angemeldeten ElektroG-Kategorien auf Compliance-Lücken zu überprüfen. Gerne hilft take-e-way Ihnen dabei. Beispiel Elektrogesetz: Elektroprodukte fallen in sechs verschiedene Kategorien. Gerade bei Consumer-Produkten, also Produkten für die private Nutzung, passiert es oft unbeabsichtigt, dass neue Produkte eines Elektro-Sortiments bei ihrer Markteinführung nicht in die richtige Kategorie eingeordnet werden. Mit Bußgeldern und Überprüfungen durch Behörden ist nach der Krise zu rechnen, da z.B. das Umweltbundesamt derzeit erneut Stellen für Vollzugsbeamte ausschreibt, unter anderem im Bereich ElektroG, aber auch in den Bereichen Verpackungsgesetz und Batteriegesetz. Auch wettbewerbsrechtlich nutzen Konkurrenten und Abmahnvereine gerne jede noch so scheinbar unbedeutende Compliance-Lücke.
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Bundesregierung legt Verordnungsentwurf zum Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten vor

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von kurzlebigen Produkten aus Kunststoffen, die wenig ressourceneffizient sind, sowie nach Gebrauch oftmals unsachgemäß entsorgt werden und somit in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung beitragen, sollen solche Kunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits geeignete Alternativen gibt.
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