Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Lieferkettengesetz – die Koalition einigt sich

Nach Informationen unseres Partnerverbands VFI (Verband der Fertigwarenimporteure/German Importers) wurde am 12. Februar 2021 auf der Pressekonferenz der Ministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaft und Energie (BMWi) die Einigung zum geplanten deutschen Lieferkettengesetz vorgestellt. Die Firmen sollen ihre direkten Lieferanten sehr eng in die Pflicht nehmen und dabei aber auch die gesamte Lieferkette im Blick haben. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Den Ministern zufolge soll inhaltlich erreicht werden, dass es künftig weniger Kinderarbeit und Hungerlöhne gibt, aber auch mehr Umweltschutz sichergestellt wird. In einem Stufenplan soll das Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern ab 2023 gelten und ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Die zivilrechtliche Haftung ist dabei vom Tisch und wird durch einen Bußgeldkatalog ersetzt werden. Zudem können solche Unternehmen von der Ausschreibung der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.
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Amazon informiert Händler über Markt­überwachungs­ver­ord­nung

Laut Berichten von take-e-way-Kunden informiert Amazon aktuell seine Händler bzgl. der am 16. Juli 2021 in Kraft tretenden EU-Verordnung zur Produktsicherheit (die sogenannte “Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten”). Aufgrund der Vielzahl an Anforderungen empfehlen wir Ihnen schon jetzt tätig zu werden. Dabei sind Sie nicht auf sich alleine gestellt, denn wir können Sie mit unseren Lösungen für die Markt­überwachungs­ver­ord­nung tatkräftig unterstützen.
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„Der Grüne Punkt“ in Frankreich – aktuelle Informationen und Hintergründe

Mit freundlicher Genehmigung der Duales System Deutschland GmbH (DSD) möchten wir Sie über die Einschätzung der DSD zur Verwendung des Grünes Punkts in Frankreich informieren. „Der Grüne Punkt“ ist ein seit 30 Jahren besonders bekanntes Zeichen. Er signalisiert dem Verbraucher, dass der Hersteller des gekennzeichneten verpackten Produkts sich an der Finanzierung eines autorisierten nationalen Systems zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen beteiligt, und ist somit ein klares Signal für Produzentenverantwortung. Zur Gewährleistung eines freien Warenverkehrs in der EU haben sich 31 europäische Organisationen unter dem Dachverband PRO Europe auf den Grünen Punkt als Zeichen geeinigt. Aktuell befinden sich laut der DSD „Informationsschreiben“ im Umlauf, die die weitere Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt“ in Frankreich betreffen. Viele dieser Informationen sind aus Sicht der DSD sachlich unvollständig, teils unrichtig und verwirrend. Die DSD möchte Ihnen daher einige Fakten an die Hand geben.
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Kennzeichnung von Verpackungen in Skandinavien

Bei der Fülle an unterschiedlichen Verpackungen fällt es Bürgerinnen und Bürgern schwer den Überblick zu behalten, was in welche Tonne gehört. Um die Mülltrennung zu erleichtern, hat Dänemark deswegen 2016 ein freiwilliges Piktogramm-System entwickelt, welches nun auch in Finnland, Norwegen, Schweden und Island implementiert wird. Dieses flexible aber einheitliche Farb-, Terminologie-, und Symbolsystem wurde bereits in über 90 % der Gemeinden Dänemarks sowohl in Recyclingzentren, Recyclingstationen und Wohngebieten als auch auf Verpackungen eingeführt. Sie, als Inverkehrbringer von Verpackungen, können diese Piktogramme kostenlos nutzen und schaffen damit für die Verbraucher eine visuelle Verbindung zwischen der leeren Verpackung und dem richtigen Abfallbehälter. So können Sie einen wertvollen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten.
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Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen weltweit rechtssicher verkaufen

Als Faustregel gilt, dass der erste Wirtschaftsakteur, der ein elektrisches/elektronisches Gerät, eine Verpackung oder eine Batterie in Verkehr bringt, für die vorschriftsmäßige Registrierung des Produkts und die Beteiligung an landesspezifischen Rücknahmesystemen verantwortlich ist. Die Komplexität der nationalen Rechtsvorschriften, sowie der Angebote der einzelnen Compliance-Systeme ist enorm. Sowohl die länderspezifischen Gesetzgebungen, als auch die Systemleistungen unterliegen einem ständigen Wandel und müssen kontinuierlich beobachtet und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Berater aus dem Team "International Compliance" von take-e-way können hier Aufklärung leisten.
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Video: Internationale Beratung zum rechtssicheren Verkauf

In diesem Video stellt Ihnen unser Kollege Florian Spreu das Team „International Compliance“ und die Leistungen von take-e-way rund um den rechtssicheren internationalen Verkauf von Elektronikgeräten, Verpackungen und Batterien vor.
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Unterscheidung der Batteriearten nach dem Batteriegesetz

Industriebatterien sind definitionsgemäß alle Batterien, die nicht Fahrzeug- oder Gerätebatterien sind. Hierbei werden Fahrzeugbatterien als Batterien definiert, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind, aber nicht für deren Vortrieb. Gerätebatterien sind hingegen gekapselte Batterien, die in einer Hand gehalten werden können. Damit bleibt ein großes Delta zwischen Gerätebatterien und Fahrzeugbatterien, welches in die Gruppe der Industriebatterien gehört. Hierzu zählen z.B. Batterien für Elektrofahrzeuge und E-Scooter, aber auch für sonstige technische Geräte, sofern sie eben nicht „in einer Hand gehalten“ werden können (§2 Nr. 6. BattG). Auch Industriebatterien müssen bei der Stiftung EAR registriert werden. Bei der Registrierung muss eine Erklärung zur erfolgten Einrichtung einer Rückgabemöglichkeit, sowie eine Information darüber, wie Rückgabeberechtigte Letztbesitzer auf die Rückgabemöglichkeit zugreifen können, eingereicht werden. Mit unserem neuen Vertrag zur Registrierung und Rücknahme von Industriebatterien bieten wir eine solche Lösung an.
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Lösungen & Kontakt
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