Industriebatterien sind definitionsgemäß alle Batterien, die nicht Fahrzeug- oder Gerätebatterien sind. Hierbei werden Fahrzeugbatterien als Batterien definiert, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind, aber nicht für deren Vortrieb. Gerätebatterien sind hingegen gekapselte Batterien, die in einer Hand gehalten werden können. Damit bleibt ein großes Delta zwischen Gerätebatterien und Fahrzeugbatterien, welches in die Gruppe der Industriebatterien gehört. Hierzu zählen z.B. Batterien für Elektrofahrzeuge und E-Scooter, aber auch für sonstige technische Geräte, sofern sie eben nicht „in einer Hand gehalten“ werden können (§2 Nr. 6. BattG). Auch Industriebatterien müssen bei der Stiftung EAR registriert werden. Bei der Registrierung muss eine Erklärung zur erfolgten Einrichtung einer Rückgabemöglichkeit, sowie eine Information darüber, wie Rückgabeberechtigte Letztbesitzer auf die Rückgabemöglichkeit zugreifen können, eingereicht werden. Mit unserem neuen Vertrag zur Registrierung und Rücknahme von Industriebatterien bieten wir eine solche Lösung an.
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