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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Unterscheidung der Batteriearten nach dem Batteriegesetz

Industriebatterien sind definitionsgemäß alle Batterien, die nicht Fahrzeug- oder Gerätebatterien sind. Hierbei werden Fahrzeugbatterien als Batterien definiert, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind, aber nicht für deren Vortrieb. Gerätebatterien sind hingegen gekapselte Batterien, die in einer Hand gehalten werden können. Damit bleibt ein großes Delta zwischen Gerätebatterien und Fahrzeugbatterien, welches in die Gruppe der Industriebatterien gehört. Hierzu zählen z.B. Batterien für Elektrofahrzeuge und E-Scooter, aber auch für sonstige technische Geräte, sofern sie eben nicht „in einer Hand gehalten“ werden können (§2 Nr. 6. BattG). Auch Industriebatterien müssen bei der Stiftung EAR registriert werden. Bei der Registrierung muss eine Erklärung zur erfolgten Einrichtung einer Rückgabemöglichkeit, sowie eine Information darüber, wie Rückgabeberechtigte Letztbesitzer auf die Rückgabemöglichkeit zugreifen können, eingereicht werden. Mit unserem neuen Vertrag zur Registrierung und Rücknahme von Industriebatterien bieten wir eine solche Lösung an.

Seit Beginn dieses Jahres gilt das neue Batteriegesetz in Deutschland. Entgegen den Wünschen vieler Interessensverbände sind besonders die Industriebatterien nicht Bestandteil der Rücknahmepflicht der Recyclinghöfe geworden. Industriebatterien sind definitionsgemäß alle Batterien, die nicht Fahrzeug- oder Gerätebatterien sind. Hierbei werden Fahrzeugbatterien als Batterien definiert, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind, aber nicht für deren Vortrieb. Gerätebatterien sind hingegen gekapselte Batterien, die in einer Hand gehalten werden können. Damit bleibt ein großes Delta zwischen Gerätebatterien und Fahrzeugbatterien, welches in die Gruppe der Industriebatterien gehört. Hierzu zählen z.B. Batterien für Elektrofahrzeuge und E-Scooter, aber auch für sonstige technische Geräte, sofern sie eben nicht „in einer Hand gehalten“ werden können (§2 Nr. 6. BattG). Auch Industriebatterien müssen bei der Stiftung EAR registriert werden. Bei der Registrierung muss eine Erklärung zur erfolgten Einrichtung einer Rückgabemöglichkeit, sowie eine Information darüber, wie Rückgabeberechtigte Letztbesitzer auf die Rückgabemöglichkeit zugreifen können, eingereicht werden. Somit ist es Aufgabe der Hersteller, eine nachhaltige und flächendeckende Rückgabemöglichkeit zu schaffen. Mit unserem neuen Vertrag zur Registrierung und Rücknahme von Industriebatterien bieten wir eine solche Lösung an. Sollten Sie Fragen zur Einordnung Ihrer Batterien in eine der drei Batteriearten haben, oder eine vollumfängliche, rechtskonforme und einfache Registrierungs- und Rücknahmelösung benötigen, so sprechen Sie uns gerne an:

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de  zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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