Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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„Der Grüne Punkt“ in Frankreich – aktuelle Informationen und Hintergründe

Mit freundlicher Genehmigung der Duales System Deutschland GmbH (DSD) möchten wir Sie über die Einschätzung der DSD zur Verwendung des Grünes Punkts in Frankreich informieren. „Der Grüne Punkt“ ist ein seit 30 Jahren besonders bekanntes Zeichen. Er signalisiert dem Verbraucher, dass der Hersteller des gekennzeichneten verpackten Produkts sich an der Finanzierung eines autorisierten nationalen Systems zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen beteiligt, und ist somit ein klares Signal für Produzentenverantwortung. Zur Gewährleistung eines freien Warenverkehrs in der EU haben sich 31 europäische Organisationen unter dem Dachverband PRO Europe auf den Grünen Punkt als Zeichen geeinigt. Aktuell befinden sich laut der DSD „Informationsschreiben“ im Umlauf, die die weitere Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt“ in Frankreich betreffen. Viele dieser Informationen sind aus Sicht der DSD sachlich unvollständig, teils unrichtig und verwirrend. Die DSD möchte Ihnen daher einige Fakten an die Hand geben.

Mit freundlicher Genehmigung der Duales System Deutschland GmbH (DSD) möchten wir Sie über die Einschätzung der DSD zur Verwendung des Grünes Punkts in Frankreich informieren. „Der Grüne Punkt“ ist ein seit 30 Jahren besonders bekanntes Zeichen. Er signalisiert dem Verbraucher, dass der Hersteller des gekennzeichneten verpackten Produkts sich an der Finanzierung eines autorisierten nationalen Systems zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen beteiligt, und ist somit ein klares Signal für Produzentenverantwortung. Zur Gewährleistung eines freien Warenverkehrs in der EU haben sich 31 europäische Organisationen unter dem Dachverband PRO Europe auf den Grünen Punkt als Zeichen geeinigt.

Aktuell befinden sich laut der DSD „Informationsschreiben“ im Umlauf, die die weitere Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt“ in Frankreich betreffen. Viele dieser Informationen sind aus Sicht der DSD sachlich unvollständig, teils unrichtig und verwirrend. Die DSD möchte Ihnen daher einige Fakten an die Hand geben.

Zusammenfassung des „Informationsschreibens“:

  • Der Grüne Punkt wird in Frankreich nicht verboten
  • Seit dem 1.1.2021 ist eine Umsetzungsdirektive zum Abfallgesetz in Kraft, die einen „Malus“ in Höhe von 100 % des an das duale System CITEO zu zahlenden Lizenzentgeltes für die Aufbringung „irreführender Kennzeichnungen“ vorsieht. Der Grüne Punkt wird in der Direktive allerdings nicht explizit genannt.
  • Für die o.g. Regelung gelten befristete Ausnahmen und Übergangsfristen, teilweise bis Ende 2022.

Die Bewertung der DSD:

  • Das Zeichen „Der Grüne Punkt“ wird nicht namentlich in der Direktive benannt. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung des französischen Ministeriums hat die DSD wiederholt angefordert, aber noch nicht erhalten.
  • Sollte „Der Grüne Punkt“ tatsächlich Ziel der o.g. Regelung sein, würde die Marke in Frankreich laut Ansicht der DSD faktisch diskriminiert, obwohl sie in anderen Mitgliedsländern gesetzlich verpflichtend ist (Zypern und Spanien) und von vielen Herstellern als klares Signal ihrer Produzentenverantwortung europaweit genutzt wird. Der Vertrieb von Verpackungen ohne Grünen Punkt in Spanien verstößt dort gegen geltendes Recht.
  • Die Regelung würde für betroffene Unternehmen dazu führen, dass sie eigene Verpackungslinien und -logistik für Produkte für den französischen Markt vorhalten müssten. Der hiermit verbundene, unzumutbar hohe administrative und finanzielle Aufwand ist nach  Einschätzung der DSD mit dem elementaren Prinzip des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt unvereinbar.

Die DSD will erreichen, dass umweltpolitische Regelungen in Frankreich keine negativen Auswirkungen auf den freien Warenverkehr haben, und insbesondere keinen zusätzlichen Aufwand und Kosten bei den DSD-Kunden nach sich ziehen. Insofern wird die DSD gemeinsam mit PRO Europe gegenüber der französischen Regierung auf Klarstellung und Korrektur drängen, als auch bei der EU-Kommission offiziell Beschwerde einlegen.

Hinweis: Die o.g. Argumente geben die aktuelle Einschätzung der DSD wieder. Haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn weder die DSD noch wir eine Rechtsberatung zu diesem Thema hiermit ausdrücklich nicht verbinden können.

Wir halten Sie selbstverständlich über alle kommenden Entwicklungen auf dem Laufenden, die weitere Auswirkungen auf Ihre Pflichten als Hersteller von Verpackungen in Frankreich haben könnten. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen Quentin Dequet (040/750687-126) und Alina Eggert (040/750687-166) gerne unter international@take-e-way.de  zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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