Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Verpackung in Deutschland

„Verpackung in Deutschland“ ist das Thema am Freitag, dem 15.07.2022, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich Ihre Fragen zu stellen und mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Hierfür müssen Sie sich nicht vorab anmelden. Nehmen Sie am 15.07.2022 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr einfach über folgenden Link teil:
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LUCID-Nummer bei Online-Marktplätzen hinterlegen

Die IT-Recht-Kanzlei informiert, dass generell Online-Marktplätze, also neben Amazon und eBay auch etsy, Hood, Kasuwa, Kaufland & Co., ab dem 01.07.2022 verpflichtet sind, zu prüfen, ob ihre Händler im Einklang mit dem Verpackungsgesetz handeln.
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Verlage und Buchhandlungen müssen LUCID registrieren

Alle Verlage und Buchhandlungen, die verpackte Ware an Endkunden verschicken, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Neu ist auch, dass Zwischenhändler oder Verlagsauslieferungen bei ihren Kunden die Registrierung abfragen müssen, andernfalls könnten ab dem 01.07.2022 weder Bücher noch andere Waren rechtskonform verschickt werden.
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B2B Geräte Rücknahmekonzept bis 30.06.2022 hinterlegen

Es drohen Bußgelder. Die Einziehung zu Unrecht erzielter Gewinne kann eine Folge des Verstoßes gegen die Hinterlegung des Rücknahmekonzepts sein.
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Pflichten für Hersteller von Transportverpackungen

Neben der Registrierung, die bis zum 01.07.2022 erfolgt sein musste, haben Inverkehrbringer von Transportverpackungen noch weitere Pflichten, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben.
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Lebensmittelhändler müssen Elektro-Altgeräte zurücknehmen

Als Lebensmittelhändler gelten neben den klassischen Supermärkten, Discountern und – nach Ansicht des Umweltbundesamtes – Drogeriemärkten auch alle anderen Händler, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Anbieten von Lebensmitteln, Mindestverkaufsfläche).
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