Photovoltaikmodule oder -panels werden unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Nutzungszweck dann zu Elektrogeräten und fallen damit in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie neben der reinen Umwandlung von Solarenergie zu elektrischem Strom anschlussseitig eine definierte Spannung liefern und damit eine elektrische Zusatzfunktion integriert haben, die einen definierten Stromfluss (auf der Output-Seite) zum Ergebnis hat.
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