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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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VERE e.V. unterstützt Sie gegen Trittbrettfahrer

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, gegen Marktteilnehmer vorzugehen, die entgegen ihren Pflichten nicht gemäß dem Elektrogesetz, der VerpackV oder dem BattG registriert sind.

Sehr geehrte VERE e.V. Mitglieder und take-e-way Kunden,

wie es von vielen VERE-Mitgliedern auf der Konferenz „Produktverantwortung – Handelshemmnis oder lösbare Aufgabe?“ am 17. November 2011 in Berlin gewünscht wurde, bietet der VERE e.V. nun einen weiteren Service an. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, gegen Marktteilnehmer vorzugehen, die entgegen ihren Pflichten nicht gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), der Verpackungsverordnung (VerpackV) oder dem Batteriegesetz (BattG) registriert sind.

VERE hat dafür einen Rahmenvertrag mit dem Verein für lauteren Wettbewerb e.V. (VflW) in Hamburg geschlossen, damit Sie sich als VERE-Mitglied gegen solche Trittbrettfahrer kostenlos zur Wehr setzen können. Der Vertrag ermöglicht es Mitgliedern des VERE-Verbands ab sofort, kostenlos durch Abmahnungen des Vereins für lauteren Wettbewerb Unterlassungserklärungen gegenüber Trittbrettfahrern durchzusetzen, wenn diesen der unlautere Wettbewerb auch tatsächlich gerichtsverwertbar nachgewiesen werden kann.

Als betroffenes Mitglied können Sie sich an uns oder unter Berufung auf VERE direkt an die Geschäftsstelle des VflW in Hamburg wenden – Telefon: 040 / 369 815 - 0. Der VflW ist bei allen Gerichten als seriös und klagebefugt eingestuft. Somit können wir unseriöse Abmahnungen ausschließen.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie und verbleiben in diesem Sinne

mit besten Grüßen.

Ihr Team von take-e-way und VERE

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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