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Wann sind Photovoltaikmodule registrierungspflichtig?

Photovoltaikmodule oder -panels werden unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Nutzungszweck dann zu Elektrogeräten und fallen damit in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie neben der reinen Umwandlung von Solarenergie zu elektrischem Strom anschlussseitig eine definierte Spannung liefern und damit eine elektrische Zusatzfunktion integriert haben, die einen definierten Stromfluss (auf der Output-Seite) zum Ergebnis hat.

Sehr geehrte take-e-way Kunden, sehr geehrte VERE e.V. Mitglieder,

im Zuge der anstehenden Integration von Solar- und Photovoltaikmodulen in die WEEE-Richtlinie („WEEE2“), haben wir von Ihnen viele Anfragen bezüglich der derzeit bestehenden Registrierungspflicht von Solar- und Photovoltaikgeräten in Deutschland erhalten. Mit den folgenden Definitionen möchten wir daher zu Ihrer Aufklärung beitragen:

Photovoltaikmodule oder -panels werden unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Nutzungszweck dann zu Elektrogeräten und fallen damit in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie neben der reinen Umwandlung von Solarenergie zu elektrischem Strom anschlussseitig eine definierte Spannung liefern und damit eine elektrische Zusatzfunktion integriert haben, die einen definierten Stromfluss (auf der Output-Seite) zum Ergebnis hat. Die Einordnung zu einer Geräteart ist auf Grund der vielfältigen Nutzung von Photovoltaikgeräten immer eine Enzelfallentscheidung.

Abgrenzung: Photovoltaikmodule oder -panels fallen – zur Zeit – dann nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie keine elektrisch integrierten Zusatzfunktionen haben, die output-seitig eine definierte Spannung erzeugen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQ der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR): Fallen Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des ElektroG? 

In jedem Fall werden mit der Umsetzung der Revision der WEEE-Richtlinie in Deutsches Recht unabhängig von der zuvor genannten Abgrenzung alle Photovoltaik-Module registrierungspflichtig. Eine problemlose Abwicklung aller hieraus resultierenden Pflichten können wir Ihnen schon jetzt garantieren.

Nutzen Sie auch gern die Möglichkeit, sich persönlich von uns über die Veränderungen der WEEE-Richtlinie in Bezug auf Photovoltaik beraten zu lassen: Wir freuen uns sehr, Sie auf unserem Stand (A5.335) auf der diesjährigen Intersolar Europe-Messe in München begrüßen zu dürfen. Dort stehen wir Ihnen vom 13. bis 15. Juni, jeweils in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr, gern für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns ansonsten einfach unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65 an. In diesem Sinne verbleiben wir

mit besten Grüßen.

Ihr take-e-way-Team

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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presse@take-e-way.de

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