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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Wann sind Photovoltaikmodule registrierungspflichtig?

Photovoltaikmodule oder -panels werden unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Nutzungszweck dann zu Elektrogeräten und fallen damit in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie neben der reinen Umwandlung von Solarenergie zu elektrischem Strom anschlussseitig eine definierte Spannung liefern und damit eine elektrische Zusatzfunktion integriert haben, die einen definierten Stromfluss (auf der Output-Seite) zum Ergebnis hat.

Sehr geehrte take-e-way Kunden, sehr geehrte VERE e.V. Mitglieder,

im Zuge der anstehenden Integration von Solar- und Photovoltaikmodulen in die WEEE-Richtlinie („WEEE2“), haben wir von Ihnen viele Anfragen bezüglich der derzeit bestehenden Registrierungspflicht von Solar- und Photovoltaikgeräten in Deutschland erhalten. Mit den folgenden Definitionen möchten wir daher zu Ihrer Aufklärung beitragen:

Photovoltaikmodule oder -panels werden unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Nutzungszweck dann zu Elektrogeräten und fallen damit in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie neben der reinen Umwandlung von Solarenergie zu elektrischem Strom anschlussseitig eine definierte Spannung liefern und damit eine elektrische Zusatzfunktion integriert haben, die einen definierten Stromfluss (auf der Output-Seite) zum Ergebnis hat. Die Einordnung zu einer Geräteart ist auf Grund der vielfältigen Nutzung von Photovoltaikgeräten immer eine Enzelfallentscheidung.

Abgrenzung: Photovoltaikmodule oder -panels fallen – zur Zeit – dann nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie keine elektrisch integrierten Zusatzfunktionen haben, die output-seitig eine definierte Spannung erzeugen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQ der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR): Fallen Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des ElektroG? 

In jedem Fall werden mit der Umsetzung der Revision der WEEE-Richtlinie in Deutsches Recht unabhängig von der zuvor genannten Abgrenzung alle Photovoltaik-Module registrierungspflichtig. Eine problemlose Abwicklung aller hieraus resultierenden Pflichten können wir Ihnen schon jetzt garantieren.

Nutzen Sie auch gern die Möglichkeit, sich persönlich von uns über die Veränderungen der WEEE-Richtlinie in Bezug auf Photovoltaik beraten zu lassen: Wir freuen uns sehr, Sie auf unserem Stand (A5.335) auf der diesjährigen Intersolar Europe-Messe in München begrüßen zu dürfen. Dort stehen wir Ihnen vom 13. bis 15. Juni, jeweils in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr, gern für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns ansonsten einfach unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65 an. In diesem Sinne verbleiben wir

mit besten Grüßen.

Ihr take-e-way-Team

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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presse@take-e-way.de

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