Aus beteiligten Kreisen hat take-e-way erfahren, dass es für Inverkehrbringer von Batterien, die eine Übergangsfrist für die Batterie-Registrierung in Anspruch nehmen können, sinnvoll sein kann, ihre Batterien schon jetzt bei der Stiftung EAR zu registrieren, da zum Ende des Jahres ein großer Registrierungs-Ansturm auf die Behörde erwartet wird. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie nach Ablauf der Übergangfrist nahtlos weiterhin rechtssicher Batterien verkaufen können, ohne durch Bearbeitungszeiten für Ihre Registrierung ausgebremst zu werden, sollten Sie nicht bis zum Ende des Jahres damit warten. Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.
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