Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Slowenien: Auch ausländische Unternehmen sind zukünftig zur Registrierung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen verpflichtet

Am 08.04.2021 veröffentlichte die slowenische Regierung eine neue Verordnung über die Behandlung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, die eine Durchführungsverordnung auf der Grundlage der Novelle des Umweltschutzgesetzes ist und am 24.04.2021 in Kraft trat. Basierend hierauf müssen alle „neuen“ Marktteilnehmer innerhalb von nur 30 Tagen (ab dem Tag des Inkrafttretens) einen Bevollmächtigten benennen und dieser muss die verabschiedete Verpflichtung auf ein Rücknahmesystem übertragen.

Am 08.04.2021 veröffentlichte die slowenische Regierung eine neue Verordnung über die Behandlung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, die eine Durchführungsverordnung auf der Grundlage der Novelle des Umweltschutzgesetzes ist und am 24.04.2021 in Kraft trat. Basierend hierauf müssen alle „neuen“ Marktteilnehmer innerhalb von nur 30 Tagen (ab dem Tag des Inkrafttretens) einen Bevollmächtigten benennen und dieser muss die verabschiedete Verpflichtung auf ein Rücknahmesystem übertragen.

Somit haben alle ausländischen Unternehmen, die verpackte Produkte via Fernkommunikation an Endnutzer (Einzelpersonen und Haushalte) in Slowenien verkaufen, zukünftig folgende Verpflichtungen:

  • Bestellung eines Bevollmächtigten in Slowenien
  • Bestandsführung über die auf dem slowenischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen basierend auf den folgenden Kategorien:
     
  • Papier und Pappe
  • andere Kunststoffe als PVC
  • PVC
  • Holz
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Verbundwerkstoffe (getrennt nach Materialtyp, je nachdem, welches Material im Verbundwerkstoff vorherrscht)
  • andere (Keramik, Textilien usw.).
     
  • Vierteljährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen an einen Bevollmächtigten
  • Abführung der vorgezogenen Entsorgungsbeiträge (Lizenzierung)
  • Erklärung über die Aufnahme in das Verpackungsabfallmanagementsystem auf Rechnungen und/oder Lieferscheinen (Beispiel: „Für unsere Verpackungsabfälle wird die vorgeschriebene Handhabung gemäß der Verordnung über die Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen durch uns sichergestellt. Die Verpflichtungen werden an Name  des Bevollmächtigten übertragen.“)

Die Verpflichtungen gelten für alle ausländischen Unternehmen, unabhängig von der Menge der auf dem slowenischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen. Unternehmen, die mehr als 15 Tonnen in Verkehr gebrachte Verpackungen pro Jahr melden, müssen zusätzlich zu den zu entrichtenden vorgezogenen Entsorgungsgebühren ebenfalls eine Umweltabgabe an die Finanzverwaltung der Republik Slowenien entrichten.

Weiter ist die Rolle des Bevollmächtigten wie folgt ausgestaltet:

  • Bericht über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an die slowenischen Behörden (Finanzverwaltung der Republik Slowenien respektive slowenische Umweltbehörde)
  • Eintragung des Vollmachtnehmers in das Register der slowenischen Umweltbehörde
  • Tritt der Bevollmächtigte gleichzeitig als Verpackungsabfallentsorgungsunternehmen auf, kümmert sich dieses im Auftrag des Kunden um das Recycling der gemeldeten Verpackungsmengen. Wenn nicht, muss ein Vertrag mit einem zusätzlichen Entsorgungsunternehmen geschlossen werden

take-e-way steht in diesem Zusammenhang in engem Austausch mit ihrem slowenischen Partner, der gleichzeitig als Bevollmächtigter wie auch Entsorgungsunternehmen auftritt, und kann daher vollumfänglich Ihren rechtsicheren Verkauf in Slowenien gewährleisten.

Wenn Sie Produkte nach Slowenien verkaufen oder mehr über diese neue Verordnung erfahren möchten, steht Ihnen Florian Spreu via international@take-e-way.de oder 040/750687-159 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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