Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

×
Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Verpackungsgesetz: Trennhinweise der Dualen Systeme für mehr Trennmotivation

Neun Duale Systeme haben sich entschieden, gemeinsam eine kostenlose, herstellerübergreifende Kennzeichnung für Verpackungen anzubieten, um Inverkehrbringer bei der Aufklärung Ihrer Kundinnen und Kunden zu unterstützen. Unsere Kooperationspartner sind unter den neun Systemen, so dass Unternehmen, die mit take-e-way einen Vertrag zur Lizenzierung von Verpackungen haben, auch die Trennhinweise nutzen können.

Neun Duale Systeme haben sich entschieden, gemeinsam eine kostenlose, herstellerübergreifende Kennzeichnung für Verpackungen anzubieten, um Inverkehrbringer bei der Aufklärung Ihrer Kundinnen und Kunden zu unterstützen.

Die Trennhinweise sollen Verbraucherinnen und Verbraucher aufklären und aktivieren, Verpackungen richtig zu trennen und zu entsorgen.

Grund für das gemeinsame Projekt ist die steigende Nachfrage der Hersteller nach Angeboten zur Aufklärung. Beispielsweise finden sich in den Gelben Säcken und Gelben Tonnen durchschnittlich 30 Prozent Abfall, die dort nicht hineingehören. Dies erschwert das Recycling korrekt getrennter Verpackungen erheblich und macht es teilweise sogar unmöglich. Langfristig sollen mit den Trennhinweisen die Sammelmengen an Verpackungen erhöht und die Qualitäten der Sammlung verbessert werden.

Durch den herstellerübergreifenden Einsatz der Kennzeichnung ist eine hohe Wiedererkennung für Endverbraucherinnen und -verbraucher garantiert. Die leicht verständlichen, eindeutigen Symbole sollen zum Erfolg der Trennhinweise beitragen und können optional sogar durch QR‑Codes für weiterführende Informationen ergänzt werden.

Vor allem ist der Mehrwert in puncto Transparenz hervorzuheben, denn die Trennhinweise zeigen, dass Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer Produktverantwortung für Ihre Verpackungen im Sinne der Registrierungspflicht nach § 9 VerpackG übernehmen. So vermitteln Sie Glaubwürdigkeit – insbesondere bei den Zielgruppen, denen Nachhaltigkeit sehr wichtig ist.

Unsere Kooperationspartner sind unter den neun Systemen, so dass Unternehmen, die mit take-e-way einen Vertrag zur Lizenzierung von Verpackungen haben, auch die Trennhinweise nutzen können.

Wenn Sie die Trennhinweise nutzen möchten, registrieren Sie sich einfach über www.trenn-hinweis.de. Nach Abschluss des Markenlizenzvertrages erhalten Sie alle Unterlagen per E-Mail.

Für Fragen zum Verpackungsgesetz stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sollten Sie eine Registrierung in der EU als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×