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Verpackungsgesetz: ZSVR stellt Landesbehörden digitales Portal für effizienten Vollzug bereit

Seit dem 12.04.2021 steht das neue „LUCID Behördenportal“ zur Verfügung. Die Übermittlung von Beweisakten wird einfacher und sicherer. Das Portal stellt für die zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle automatisiert in digitaler Form bereit.

Die Behörden der Bundesländer und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) rücken enger zusammen: Das neue LUCID Behördenportal macht den Austausch schneller und zielorientierter.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister treibt die strategische Digitalisierung konsequent voran: Seit dem 12.04.2021 steht das neue „LUCID Behördenportal“ zur Verfügung. Die Übermittlung von Beweisakten wird einfacher und sicherer. Das Portal stellt für die zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle automatisiert in digitaler Form bereit.

Die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvollzugsbehörden und ihrer Aufsichtsbehörden verfügt jeweils über personalisierte Zugänge zum Portal. Diese können dort dokumentierte Verdachtsfälle herunterladen und bearbeiten. So wird der Vollzug beschleunigt. Gleichzeitig erhöht LUCID die Datensicherheit im Vergleich zur klassischen Übermittlung von Verdachtsfällen per E-Mail durch Verschlüsselungstechnologien signifikant.

Das LUCID Behördenportal funktioniert in zwei Richtungen. Der Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR wird deutlich gestärkt: Die ZSVR stellt Datensätze zur Verfügung und die Vollzugsbehörden selbst haben die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter können auch sogenannte Einsichtsvorlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen dem Portal künftig direkt entnommen werden.

Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen. Mittelfristig ist geplant, dass die Vollzugsbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen.

Compliance und Vollzug sind von hoher Bedeutung für die Wirkung des Verpackungsgesetzes. Seit 2019 hat allein die ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert.

Für Fragen zum Verpackungsgesetz stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Verpackungsregisters: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/neuigkeiten-presse/aktuelles/detail-ansicht-newseintraege/news/zsvr-stellt-den-landesbehoerden-digitales-portal-fuer-effizienten-vollzug-des-verpackungsgesetzes-bereit

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

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