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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Bundesrat billigt Elektrogerätegesetz: 25.000 Lebensmitteleinzelhändler sind betroffen

Nach dem Bundestag hat am 07.05.2021 auch der Bundesrat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gebilligt. Dessen Ziel ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott, aber auch von wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen. Mit der Novelle des Elektrogerätegesetzes erweitert die Bundesregierung die Rücknahmepflichten des Handels auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler (LEH). Betroffen von den neuen Pflichten sind laut Bundesrat etwa 25.000 Unternehmen.

Nach dem Bundestag hat am 07.05.2021 auch der Bundesrat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gebilligt. Dessen Ziel ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott, aber auch von wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen.

Mit der Novelle des Elektrogerätegesetzes erweitert die Bundesregierung die Rücknahmepflichten des Handels auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler (LEH). take-e-way hatte am 03.05.2021 detailliert über die neuen Voraussetzungen und Pflichten berichtet, Sie finden den Beitrag hier.

Betroffen sind laut Bundesrat etwa 25.000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit der Handel sich darauf einstellen kann, tritt es am 01.01.2022 in Kraft. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Webinar zum take-e-back Rücknahmesystem

Am 10.06.2021 um 10 Uhr bietet take-e-way Ihnen ein kostenloses Webinar zum Thema an. In dem Webinar werden die Rücknahmepflichten von Vertreibern/Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten und die damit einhergehenden Meldepflichten beleuchtet. Hierbei werden Praxislösungen und Fallbeispiele vorgestellt. Das Webinar richtet sich an Händler (stationär/online) und Logistikdienstleister sowie Vertreter von Behörden und Verbänden.

Hier können Sie sich anmelden: https://register.gotowebinar.com/rt/2577771339268293899

Kontakt für Fragen

Für Ihre Fragen und die kurzfristige Teilnahme am Rücknahmesystem steht Ihnen Wolfgang Obermeyer sehr gerne unter 040/750687-146 oder unter logistik@take-e-way.de zur Verfügung. Wenn Sie sich ganz schnell und kurz über unser Rücknahmesystem informieren wollen, schauen Sie gerne dieses Video.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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