Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Elektrogerätegesetz: Discounter, LEH und Supermärkte müssen Altgeräte zurücknehmen

Spätestens ab dem 01.07.2022 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Elektroaltgeräte auch bei vielen Discountern, Lebensmitteleinzelhändlern und Supermärkten kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Gesetzesänderung schließt zusätzlich bisherige Lücken, damit auch Onlinehändler ihren Kunden wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten.

Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, hat der Deutsche Bundestag am 15.04.2021 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen.

Spätestens ab dem 01.07.2022 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter, Altgeräte abzugeben. Dieses soll die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings wurden – gemessen an der Inverkehrbringungsmenge an Elektrogeräten – im selben Jahr nur rund 43 Prozent auch wirklich gesammelt und recycelt. Um diese Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes die Rücknahmepflichten des Handels auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler (LEH).

Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht beispielsweise auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (unter anderem LED- oder Energiesparlampen). Künftig sollen Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (Zentimeter) auch im flächendeckend vertretenen Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die andernorts erworben wurden. Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge über 25 cm können nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird.

Die Gesetzesänderung schließt zusätzlich eine bisherige Lücke, so dass auch Onlinehändler ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elektrogroßgeräten (Kühlschränke, Fernseher sowie alle Geräten mit einer Kantenlänge über 50 cm) eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte anbieten müssen. Bisher mussten diese Geräte nur in zumutbarerer Entfernung zurückgenommen bzw. konnte für die Abholung am „Ort der Abgabe“ eine Logistikpauschale erhoben werden. Ebenfalls neu ist, dass der Entsorgungswunsch eines Altgerätes aktiv beim Kauf abgefragt und vom Kunden mit ja oder nein beantwortet werden muss.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Webinar zum take-e-back Rücknahmesystem

Am 13.05.2021 um 10 Uhr bietet take-e-way Ihnen ein kostenloses Webinar zum Thema an. In dem Webinar werden die Rücknahmepflichten von Vertreibern/Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten und die damit einhergehenden Meldepflichten beleuchtet. Hierbei werden Praxislösungen und Fallbeispiele vorgestellt. Das Webinar richtet sich an Händler (stationär/online) und Logistikdienstleister sowie Vertreter von Behörden und Verbänden.

Hier können Sie sich anmelden: https://register.gotowebinar.com/rt/2577771339268293899

Kontakt für Fragen

Für Ihre Fragen und die kurzfristige Teilnahme am Rücknahmesystem steht Ihnen Wolfgang Obermeyer sehr gerne unter 040/750687-146 oder unter logistik@take-e-way.de zur Verfügung. Wenn Sie sich ganz schnell und kurz über unser Rücknahmesystem informieren wollen, schauen Sie gerne dieses Video.

Sebastian Siebert
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