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Italien: Verpflichtende Umweltkennzeichnung auf allen Verpackungen

Das Gesetzesdekret Nr. 116/2020 hat die Umweltkennzeichnung für Verpackungen von Produkten, die an den Endverbraucher in Italien gehen, zur Pflicht gemacht. Vorrangiges Ziel ist es, dem Endverbraucher die ordnungsgemäße Entsorgung der einzelnen Verpackungsarten anzuzeigen.

Das Gesetzesdekret Nr. 116/2020 hat die Umweltkennzeichnung für Verpackungen von Produkten, die an den Endverbraucher in Italien gehen, zur Pflicht gemacht. Vorrangiges Ziel ist es, dem Endverbraucher die ordnungsgemäße Entsorgung der einzelnen Verpackungsarten anzuzeigen.

Das Gesetz besagt: „Alle Verpackungen müssen in Übereinstimmung mit den von den geltenden technischen UNI-Normen festgelegten Verfahren und in Übereinstimmung mit den von der EU-Kommission getroffenen Entscheidungen angemessen gekennzeichnet werden, um die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über den endgültigen Verwertungsort der Verpackungen zu liefern. Die Hersteller sind außerdem verpflichtet zum Zweck der Identifizierung und Klassifizierung der Verpackung die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien basierend auf der Entscheidung 97/129/EC der Kommission, anzugeben.“

Während das Dekret keine Übergangsfrist vorsah und sofort in Kraft trat, wurde die Verpflichtung zur Einhaltung einiger Bestimmungen des Dekrets durch das Dekret Milleproroghe 2021, welche am 31.12.2020 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, bis zum 30. Juni 2022 verlängert, wie Sie auf unsere Nachricht lesen können.

Um die Interpretation der neuen Verordnung zu erleichtern, hat das nationale Verpackungskonsortium CONAI in Zusammenarbeit mit dem Italienischen Institut für Verpackung den Leitfaden zum neuen Kennzeichnungsverfahren erstellt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem CONAI-Leitfaden.

Sollten Sie eine Registrierung in Italien als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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