take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

LUCID-Nummer bei Online-Marktplätzen hinterlegen

Die IT-Recht-Kanzlei informiert, dass generell Online-Marktplätze, also neben Amazon und eBay auch etsy, Hood, Kasuwa, Kaufland & Co., ab dem 01.07.2022 verpflichtet sind, zu prüfen, ob ihre Händler im Einklang mit dem Verpackungsgesetz handeln.
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Verlage und Buchhandlungen müssen LUCID registrieren

Alle Verlage und Buchhandlungen, die verpackte Ware an Endkunden verschicken, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Neu ist auch, dass Zwischenhändler oder Verlagsauslieferungen bei ihren Kunden die Registrierung abfragen müssen, andernfalls könnten ab dem 01.07.2022 weder Bücher noch andere Waren rechtskonform verschickt werden.
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B2B Geräte Rücknahmekonzept bis 30.06.2022 hinterlegen

Es drohen Bußgelder. Die Einziehung zu Unrecht erzielter Gewinne kann eine Folge des Verstoßes gegen die Hinterlegung des Rücknahmekonzepts sein.
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Pflichten für Hersteller von Transportverpackungen

Neben der Registrierung, die bis zum 01.07.2022 erfolgt sein musste, haben Inverkehrbringer von Transportverpackungen noch weitere Pflichten, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben.
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Lebensmittelhändler müssen Elektro-Altgeräte zurücknehmen

Als Lebensmittelhändler gelten neben den klassischen Supermärkten, Discountern und – nach Ansicht des Umweltbundesamtes – Drogeriemärkten auch alle anderen Händler, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Anbieten von Lebensmitteln, Mindestverkaufsfläche).
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UBA prüft Händler in WEEE Registern der EU

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll die inzwischen bestehende Vernetzung der Behörden im Bereich WEEE. Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder europaweit agierende Hersteller darüber im Klaren sein, dass sich bereits aus den Versandoptionen seines Internetshops Rückschlüsse auf die Versendung von Elektrogeräten ins europäische Ausland ergeben können.
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VerpackG Abmahnung bei Unterhaltungssoftware

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurden in nahezu allen Fällen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,00 €, mithin rund 973,66 €, gefordert.
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Ohne LUCID darf man nicht mehr verkaufen

Laut Verpackungsregister-Vorstand Gunda Rachut melden sich vor der Verschärfung des Verpackungsgesetzes täglich an die 3500 Unternehmen im Verpackungsregister an, Tendenz steigend. Treiber der Online-Händler, sich erstmals in großer Zahl an den Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen zu beteiligen, ist die Angst vor drohenden Verkaufsverboten.
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Amazon rät 95g Papier und 5g Kunststoff je Einheit zu melden

Ab 01.07.2022 werden die Versandverpackungen, welche Ihren Waren beim Versand durch Fulfilmentdienstleister und elektronische Marktplatze hinzugefügt werden, nicht mehr durch diese lizenziert. Die Pflicht zur Lizenzierung dieser Mengen (Versandverpackungen) geht dann auf die Händler über. Als grobe Schätzung des Volumens von Versandverpackungen empfiehlt Amazon take-e-way-Kunden als Richtschnur für die Planung der Lizenzierungsmengen 95 Gramm Papier und 5 Gramm Kunststoff pro versendeter Einheit anzunehmen.
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ElektroG Bußgeld kann 100.000 Euro übersteigen

Bei einem Verstoß gegen das Elektrogesetz droht eine Geldbuße von bis zu 100.000,00 Euro. Grundsätzlich ist ein Bußgeld nicht auf maximale Höhe beschränkt, sondern kann, wenn der Gewinn sehr viel höher war, sehr viel höher ausfallen.
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