Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

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Pflichten für Hersteller von Transportverpackungen

Neben der Registrierung, die bis zum 01.07.2022 erfolgt sein musste, haben Inverkehrbringer von Transportverpackungen noch weitere Pflichten, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben.

Die Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung ergeben sich aus § 15 VerpackG. Neben der Registrierung, die bis zum 01.07.2022 erfolgt sein musste, haben Inverkehrbringer von Transportverpackungen noch weitere Pflichten, nämlich:

  • (Registrierungspflicht)
  • Rücknahmepflicht
  • Informationspflicht
  • Nachweispflicht

Weitere Informationen und Lösungen finden Sie hier:

https://www.take-e-way.de/leistungen/verpackungsgesetz/transportverpackungen/

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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