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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Mit take-e-way Rabattcode zum Amazon Seller Day am 8.10.20 in Leipzig

Am 8.10.2020 findet der Amazon Seller Day des Händlerbunds in Leipzig statt, auf dem take-e-way einen spannenden Speaker Slot zum Thema Produkt-Compliance im Onlineshop hat. Sparen Sie Geld mit dem take-e-way Rabattcode bei der Buchung Ihres Händlertickets!
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take-e-way steigert erneut Rücknahme und Verwertung von Altgeräten

take-e-ways Vertreiberrücknahmesystem take-e-back verzeichnete einen weiteren Mengenzuwachs. Hier steuert take-e-way mittlerweile zirka 10 Prozent zur bundesweiten Gesamtrücknahmemenge bei.
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Niederlande: Beschlussentwurf zur neuen WEEE-Vereinbarung

Am 17.09.2020 veröffentlichte das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft einen Beschlussentwurf zur neuen WEEE-Vereinbarung als vorläufige Antwort auf einen Antrag des Herstellerverbands Stiftung OPEN. Wir möchten Sie über diesen Entwurf informieren, da bei Inkrafttreten des Beschlusses ab 01.01.2021 Neuerungen auf die in den Niederlanden registrierten Hersteller und Importeure zukommen werden.
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ElektroG 3 Entwurf liegt vor: take-e-way bietet Lösungen, VERE bereitet Stellungnahme vor

Die Rücknahmepflicht für Vertreiber der Geräte im Handel soll ausgeweitet werden. Der Entwurf bezieht auch Vertreiber von Lebensmitteln mit ein, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen (z.B. Supermärkte). Auch die Onlinehändler sollen stärker in die Rücknahme von Altgeräten eingebunden werden.
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Batteriegesetz 2 verabschiedet

Damit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sichergestellt werden, soll die Aufgabe der Registrierung der Hersteller und der Genehmigung der Rücknahmesysteme durch die Stiftung EAR künftig gebündelt wahrgenommen werden.
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Online-Marktplatz fordert REACh-Erklärung: trade-e-bility bietet Lösungen an

Um die REACh-Erklärung zu validieren, hilft trade-e-bility Ihnen bei der Dokumentenprüfung. Die Erklärung muss unbedingt richtig sein, da sonst Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche durch die Abnehmer drohen und die Ware nicht wie geplant abverkauft werden kann.
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Markt­überwachungs­ver­ord­nung: Online-Märkte nehmen Verkäufer in die Pflicht

Die lange Liste an Vorschriften macht deutlich, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das Thema Markt­überwachungs­ver­ord­nung in Angriff zu nehmen. Sorgen müssen Sie sich jedoch nicht machen. Denn wir haben für Sie vorgesorgt und in den letzten Jahren wirtschaftliche Lösungen entwickelt, die Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen, um das Schreckgespenst Markt­überwachungs­ver­ord­nung zu lösen.
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TMK ist jetzt trade-e-bility

Die TMK Retail Service & Consulting GmbH hat ab dem 1. September 2020 einen neuen Firmennamen: trade-e-bility GmbH. Zudem wurde das Leistungsportfolio im Zuge der Neuausrichtung um sieben neue Dienstleistungen erweitert.
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Jetzt REACh beachten: Umweltbundesamt und EU erhöhen Vollzugsdruck

Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten innerhalb der gesetzlichen Frist von 45 Tagen informieren. Europäische Überwachungsbehörden bemängeln die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern nun die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen. Um die Einhaltung der Frist gewährleisten zu können, ist eine Vorbereitung ratsam.
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Koordinierte Maßnahmen zur Produktsicherheit durch EU-Behörden nehmen zu

Wie der Umweltruf/Europaticker berichtet, stieg die Anzahl der Folgemaßnahmen von Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem wie Rückrufaktionen oder die Vernichtung von Produkten gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent auf 4.477. Darüber hinaus arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten verstärkt an der Prüfung von Produkten. Die Kommission wird das Instrumentarium des Schnellwarnsystems weiter modernisieren, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Warnmeldungsdatenbank abzufragen und sichere Kaufentscheidungen zu treffen. Die trade-e-bility GmbH steht für Ihre Fragen zum Thema Produktsicherheit gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
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Lösungen & Kontakt
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