Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Niederlande: Beschlussentwurf zur neuen WEEE-Vereinbarung

Am 17.09.2020 veröffentlichte das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft einen Beschlussentwurf zur neuen WEEE-Vereinbarung als vorläufige Antwort auf einen Antrag des Herstellerverbands Stiftung OPEN. Wir möchten Sie über diesen Entwurf informieren, da bei Inkrafttreten des Beschlusses ab 01.01.2021 Neuerungen auf die in den Niederlanden registrierten Hersteller und Importeure zukommen werden.

Wer ist die Stiftung OPEN und was will sie erreichen?

Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss bisher unabhängig auftretender Stiftungen, die in den Niederlanden Herstellerinteressen vertreten. Die neu gegründete Stiftung OPEN ist bestrebt, die führende Dachorganisation in den Niederlanden zu werden, an die sich sämtliche Hersteller und Importeure, die Elektrogeräte in den Niederlanden in Verkehr bringen, anschließen und ihre Beiträge zur Abfallbewirtschaftung zu leisten haben. Anhand dieser zentralen Steuerung soll gewährleistet werden, dass die gesetzlichen Herstellerverpflichtungen, derer die Stiftung sich annimmt, für alle Hersteller umgesetzt werden. Grund für die Veränderung des derzeitigen Systems ist, dass die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent bislang nicht erreicht werden konnte (voraussichtlich 48 Prozent in 2019 gemäß Bericht des Nationalen WEEE-Registers). Die Stiftung OPEN rechnet damit, die Infrastruktur optimieren und die Sammelquote innerhalb von zwei Jahren erfüllen zu können.

Was will der Antrag erreichen?

Die Stiftung OPEN hat einen Antrag auf Erklärung allgemeiner Verbindlichkeit (nl.: Avv) für eine Vereinbarung über den vorgezogenen Entsorgungsbeitrag in Bezug auf WEEE gemäß Artikel 15.36 des Umweltmanagementgesetzes für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend am 01.01.2021, eingereicht. Artikel 15.36 befähigt den Minister, Vereinbarungen über vorgezogene Entsorgungsbeiträge für allgemein verbindlich zu erklären, für jeden, der entsprechende Produkte in den Niederlanden in Verkehr bringt.

Wird dieser Avv stattgegeben, übernimmt die Stiftung OPEN ab 2021 die Organisation und Führung der Finanzierung von WEEE-Sammlung und -Recycling in den Niederlanden. Innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung des Beschlussentwurfes können Stellungnahmen beim Ministerium eingereicht werden. Anschließend, wahrscheinlich nicht früher als im November dieses Jahres, trifft das Ministerium die offizielle Entscheidung darüber, ob die Avv, und damit die neue WEEE-Vereinbarung, in Kraft tritt, abgelehnt oder angepasst wird.

Welche Folgen hat die Entscheidung für Sie als Hersteller?

Bei Erklärung der allgemeinen Verbindlichkeit der Vereinbarung wird die Stiftung OPEN zur Dachorganisation. Bisherige Sammlungs-, Sortierungs- und Verwertungsunternehmen sollen weiterhin bestehen und von der Stiftung OPEN beauftragt werden. Der Recyclingmarkt soll dementsprechend weiter offenbleiben. Für Hersteller hätte die Umstrukturierung zur Folge, dass die vorgezogenen Entsorgungsbeiträge ausschließlich an die Stiftung OPEN zu zahlen sind, da nur noch die Stiftung OPEN die Herstellerverpflichtungen umsetzen würde.

Wie dem Beschlussentwurf zu entnehmen ist, erwartet das Ministerium, dass die Stiftung OPEN mit einer Avv über eine erhöhte finanzielle Kapazität verfügen wird. Dies unterstütze das Erreichen der Sammelquote. Außerdem würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller mit einer gerechten Kostenverteilung zu einer effizienten Abfallbewirtschaftung beitragen. 66,4 Prozent aller in den Niederlanden registrierten Hersteller (2.080 Unternehmen), welche für 80,3 Prozent (500.428 Tonnen) der in Verkehr gebrachten Menge an Elektrogeräten verantwortlich sind, unterstützen die Anfrage der Stiftung OPEN.

Sobald das Ministerium seine Entscheidung bekannt gibt, informieren wir Sie selbstverständlich. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu. Florian Spreu steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder international@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×