Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Jetzt REACh beachten: Umweltbundesamt und EU erhöhen Vollzugsdruck

Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten innerhalb der gesetzlichen Frist von 45 Tagen informieren. Europäische Überwachungsbehörden bemängeln die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern nun die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen. Um die Einhaltung der Frist gewährleisten zu können, ist eine Vorbereitung ratsam.

Wie das Handelsblatt berichtet, forderten die EU-Abgeordneten die Kommission auf, das europäische Chemikaliengesetz REACh zu verschärfen. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius hatte strengere Vorschriften und mehr Investitionen in Forschung im Kampf gegen giftige Chemikalien in der Umwelt angekündigt. Auch solle die bereits geltende Gesetzgebung härter kontrolliert werden. Künftig sollen nach Ansicht der Europaparlamentarier ganze Stoffgruppen verboten werden können und nicht mehr nur einzelne Stoffe.

Informationspflicht von Herstellern und Händlern
Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten innerhalb der gesetzlichen Frist von 45 Tagen informieren. Um die Einhaltung der Frist gewährleisten zu können, ist eine Vorbereitung ratsam. „Besonders besorgniserregende Stoffe“ sind z.B. krebserregend, hormonell wirksam oder besonders problematisch für die Umwelt. Die Auskunftspflicht besteht, wenn solche Stoffe in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent in einem Produkt – wie z.B. Haushaltsgegenständen, Textilien, Möbeln, Elektrogeräten, Sportartikeln, Spielzeug – enthalten sind. Aktuell (Stand Juni 2020) stehen 209 Stoffe auf der Kandidatenliste der ECHA.

Vollzug der Auskunftspflicht über Scan4Chem-App des Umweltbundesamtes
Europäische Überwachungsbehörden bemängeln die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern nun die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen. Die App wurde bereits 2017 vom Umweltbundesamt entwickelt und in einem Relaunch Ende 2019 komplett überarbeitet. Die neue Scan4Chem-App wird in zahlreichen europäischen Ländern in 12 Sprachen angeboten. Alle Länderversionen der App sind an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen in ihren Produkten eingeben können. Mehr Infos über Scan4Chem finden Sie hier.

Jetzt REACh beachten
Um für Scan4Chem-Anfragen durch Verbraucher vorbereitet zu sein, bietet Ihnen unsere Schwesterfirma die trade-e-bility GmbH passgenaue Dienstleistungen wie zum Beispiel die Prüfung der technischen Dokumente um zu klären, ob ausreichende Prüfnachweise zum Thema REACh vorliegen. Trade-e-bility identifiziert risikobasiert die zu prüfenden produktbezogenen Parameter und hilft Ihnen dabei, die Produkte so zu dokumentieren, dass Sie Scan4Chem-Anfragen sicher und innerhalb der gesetzlichen Fristen beantworten können.

trade-e-bility hilft Ihnen auch bei der Erstellung einer REACh-Erklärung. Das Beratungsteam steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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