Die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen werden verschärft. Unterschiedliche Zielvorgaben der Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen, u.a. für große Haushaltsgeräte, Transportverpackungen und Umverpackungen, werden festgelegt. Die Verpflichtungen für Logistikdienstleister werden verschärft, damit Hersteller, die solche Dienste in Anspruch nehmen, sich ihren Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nicht entziehen.
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