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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Verpackungskennzeichnung in Südosteuropa

Achtung, obligatorische Verpackungskennzeichnung in Serbien, Bosnien und Herzegowina.

Neben europäischen Ländern wie Italien und Frankreich haben auch Länder des Balkans spezielle Vorschriften für Verpackungen, um die getrennte Sammlung für die Bürger zu erleichtern. Obwohl Serbien, Bosnien und Herzegowina keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, orientieren sie sich jedoch an den europäischen Richtlinien.

In Serbien müssen die verwendeten Verpackungsmaterialien identifiziert und gekennzeichnet werden um Sammlung, Wiederverwendung, Recycling, Kompostierung, biologischen Abbau und Nutzung für Energiezwecke zu erleichtern. Das serbische Ministerium schreibt die Art der Nummerierung, Abkürzungen und Symbole vor, auf denen das System zur Identifizierung und Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien basiert. Zusätzlich müssen die Verpackungen mit Recycling- und Wiederverwendungs-Symbolen gekennzeichnet werden. Bei der Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften sieht das serbische Verpackungsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Dinar (etwa 1.500 Euro) bis 1.000.000 Dinar (etwa 3.000 Euro) vor.

Im Gegensatz zu Serbien, das seit 2009 das Verpackungsgesetz hat, veröffentlichte Bosnien und Herzegowina erst am 14.04.2023 seine Verpackungsverordnung. Dort gibt es eine verpflichtende Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials. Die Identifikationsnummer und/oder der Text müssen innerhalb oder unter dem Recyclingsymbol enthalten sein.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine Registrierung im Balkan als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, wenden Sie sich gerne an die take-e-way Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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