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Vorsicht SUP Verpackungen Niederlande

Die europäische Richtlinie über die Verwendung von Einwegkunststoffen ("SUP-Richtlinie") ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Ab 2023 regelt diese SUP-Richtlinie auch die Herstellerverantwortung in den Niederlanden. Bei SUP handelt es sich z.B. um Trinkbecher, Getränkeverpackungen bis zu drei Litern, formstabile und flexible Lebensmittelverpackungen sowie leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakfilter und Angelzubehör.

Die europäische Richtlinie über die Verwendung von Einwegkunststoffen ("SUP-Richtlinie") ist am 03.07.2023 in Kraft getreten. Ab 2023 regelt diese SUP-Richtlinie (EU 2019 904) auch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in den Niederlanden. Wenn Sie so genannte SUP-Verpackungen auf den niederländischen Markt bringen, sind die folgenden Informationen für Sie von großer Bedeutung.

Was ist SUP?

SUP-Verpackungen werden auf der Grundlage der zehn am häufigsten an Stränden gefundenen Einweg-Plastikabfälle identifiziert. Es handelt sich dabei um einen Oberbegriff für Getränke- und Lebensmittelverpackungen, die ohne weitere Zubereitung direkt aus der Verpackung verzehrt werden können, d. h. Trinkbecher, Getränkeverpackungen bis zu drei Litern, formstabile und flexible Lebensmittelverpackungen. Hinzu kommen leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakfilter und Angelzubehör. Sie werden durch die folgenden Kriterien definiert:

  • Die Verpackung enthält Kunststoff (alle nicht natürlich vorkommenden Polymere, auch biologisch abbaubare), einschließlich Beschichtungen und Membranen,
  • das Produkt ist für den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen bestimmt,
  • das Produkt wird in der Regel aus der Verpackung heraus verzehrt,
  • das Erzeugnis ist ohne weitere Zubereitung verzehrfertig,
  • und unterteilt in Lebensmittelverpackungen/Beutel und Umhüllungen/Getränkeverpackungen, Getränkeflaschen und Trinkbecher/leichte Kunststofftragetaschen.

Wer ist zur Registrierung verpflichtet?

Im Allgemeinen ist der Hersteller oder Importeur, der die SUP-Verpackungen als erster auf den niederländischen Markt bringt, verpflichtet, sich registrieren zu lassen und die vorgezogenen Entsorgungskosten für die verkauften Mengen zu zahlen.

Für niederländische Hersteller ist es wichtig, die Verkaufsverpackungen mit oder ohne Firmenname, Marke oder Logo zu unterscheiden. „Point of Sale“-Verpackungen (fallen an Verkaufsstellen an) sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, vor Ort, zum Zeitpunkt des Verkaufs, befüllt oder einem Produkt beigefügt zu werden. Für Verpackungen mit Firmenname, Marke oder Logo ist der Markeninhaber zur Registrierung und Anmeldung verpflichtet. Für Verpackungen ohne die vorgenannten Angaben ist der niederländische Hersteller oder Importeur zur Registrierung und Meldung verpflichtet.

Gilt der Schwellenwert von 50.000 Kilogramm auch für SUP-Verpackungen?

Unternehmen sind nicht verpflichtet, sich in den Niederlanden als Verpackungshersteller registrieren zu lassen, wenn sie weniger als 50.000 kg Verpackungen (ohne SUP) pro Jahr auf dem niederländischen Markt in Verkehr bringen. Für die Maßnahmen im Rahmen der SUP-Richtlinie gibt es jedoch keinen Schwellenwert. Das bedeutet, dass jeder Hersteller oder Importeur, der eine einzige SUP-Verpackung oder mehr auf den Markt bringt, sich registrieren und melden muss.

Was ist zu tun, wenn mein Unternehmen betroffen ist?

take-e-way bietet jetzt SUP-Registrierungen in den Niederlanden an. Wenn Sie zur Registrierung verpflichtet sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz, SUP und EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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Sebastian Siebert
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