Assembler, also Unternehmen, die Elektrogeräte (z.B. Computer) aus verschiedenen Komponenten lediglich montieren, können Hersteller im Sinne des ElektroG sein. Auch ein Werbemittellieferant kann registrierungspflichtiger Hersteller sein, wenn er Elektrogeräte selbst herstellt und zumindest auch seine eigene Markenbezeichnung aufbringt.
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