Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Umsetzung der Einwegplastik-Richtlinie in Polen

Das polnische Parlament hat am 14.04.2023 ein Gesetz, in dem die Vorschriften der Einwegkunstoff-Richtlinie (EU) 2019/904 in die polnische Rechtsordnung umgesetzt werden, verabschiedet.

Die Einwegkunstoff-Richtlinie ist bereits im Jahr 2019 in Kraft getreten und bezweckt die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in Polen deutlich verspätet. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 03.07.2021 Zeit, um entsprechende Vorschriften einzuführen.

Wesentliche Bestimmungen des neuen Gesetzes:

  • Verbot des Inverkehrbringens von Einwegkunststoffprodukten, wie z.B. Wattestäbchen, Plastikstrohalme und -besteck, Getränkestäbchen;
  • Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffprodukte, wie z.B. Feuchttücher, Tampons und Tabakprodukte mit Filter;
  • Registrierungspflicht für Unternehmen, die Einweg-Kunststoffprodukte sowie die kunststoffhaltigen Fanggeräte in Verkehr bringen;
  • obligatorische Bestellung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller;
  • gebührenpflichtige Getränke- und Lebensmitteleinwegverpackungen und die Pflicht zur Gewährleistung der Verfügbarkeit alternativer Verpackungen.

Das Gesetz wurde bereits durch den Präsidenten der Republik Polen unterschrieben und wird demnächst veröffentlicht. Die meisten Vorschriften des Gesetzes werden 14 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Ein Teil des Gesetzes, darunter die Bestimmungen über die Verhängung von Bußgeldern für die Nichtverfügbarkeit alternativer Verpackungen, wird erst am 01.07.2024 in Kraft treten.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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