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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Verpackungsgesetz Abmahnung privater Verkäufer

Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Erstattung der durch den Testkauf entstandenen Kosten sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Anwalt.de berichtet über einen aktuellen Fall eines Abgemahnten, der bei eBay als "privater Verkäufer" angemeldet ist, jedoch aufgrund seiner hohen Anzahl an Bewertungen vom Anwalt der Gegenseite als gewerblicher Anbieter eingestuft wird. Somit ist er verpflichtet, eine Registrierung gemäß § 9 I Verpackungsgesetz (VerpackG) vorzunehmen, was der Verkäufer allerdings unterlassen hat. Damit kommt es zum Verstoß gegen § 9 V VerpackG und gegen das Wettbewerbsrecht, der im Rahmen eines Testkaufs festgestellt wurde.

Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Erstattung der durch den Testkauf entstandenen Kosten sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Sebastian Siebert
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