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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Urheberrechtsgebühren bald auch für Games?

Games-Hersteller haben bisher von der Privatkopievergütung durch die Hersteller von PCs, Smartphones und Speichermedien keinen Gebrauch gemacht und nun eine Verwertungsgesellschaft gegründet, durch die sie in Deutschland künftig ihren gesetzlichen Anteil bekommen können.

Wie IT Times berichtet, haben Games-Unternehmen von der Privatkopievergütung durch die Hersteller von PCs, Smartphones und Speichermedien bisher keinen Gebrauch gemacht. Durch die Gründung der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) können Games-Hersteller in Deutschland künftig ihren gesetzlichen Anteil bekommen.

Mitglieder des VERE e.V. haben als Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von abgabepflichtigen Produkten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Möglichkeit, einem Gesamtvertrag beizutreten und 20 Prozent der von der ZPÜ geforderten Urheberrechtsgebühren zu sparen. Derzeit können Sie über den VERE e.V. Gesamtverträgen für Mobiltelefone, Tablets, PCs, USB-Sticks und Speicherkarten, Smartwatches, Festplatten und externen Brennern beitreten. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.vereev.de/leistungen/zpue-gesamtvertrag/

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an Frau Lydia Petasch, beratung@take-e-way.de bzw. telefonisch unter 040/750687-209.

Zudem bietet der VERE e.V. zusammen mit der darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Vy, Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen, eine umfassende Beratung zu den Geräte- und Speichermedienabgaben nach §§ 54 ff. UrhG an.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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