Online Compliance Talk am 27. Mai
Erfolgreich Produkte nach Großbritannien verkaufen!

Gemeinsam mit externen Experten beleuchten wir zentrale Themen für den erfolgreichen und rechtskonformen Verkauf nach Großbritannien: Steuern, Zollrecht sowie EPR & Produkt-konformität. Diskutieren Sie mit uns – stellen Sie Ihre Fragen – bringen Sie Ihre Erfahrungen ein!

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Hinweispflicht für Händler von Starkstromgeräten

Händler sind dazu verpflichtet, wesentliche Informationen, die für die Nutzung und den Betrieb von Produkten erforderlich sind, vor der Kaufentscheidung mitzuteilen. Händler sind demnach verpflichtet, auf die wesentlichen Umstände bei der Installation und dem Betrieb der angebotenen Waren hinzuweisen. Mit ihrer Dienstleistung zur Herstellung der Marktfähigkeit von Produkten passt die trade-e-bility GmbH Ihre Produkt- und Verpackungskennzeichnungen sowie Ihre Bedienungsanleitung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen an.
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Verpackungsgesetz: Themenpapiere für (Online-) Händler und Kleinstinverkehrbringer online

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat verschiedene sehr hilfreiche Themenpapiere auf ihrer Website veröffentlicht. Differenziert nach Wirtschaftszweigen – speziell für Handelsunternehmen, Versand- und Onlinehändler und Kleinstinverkehrbringer.
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Gefährliche Masken durch voreilige Bereitstellung auf dem Markt

Durch die derzeitige Krisensituation ist die Nachfrage nach Atemschutzmasken entsprechend hoch. Dennoch ist das Importieren von jenen Masken ein kompliziertes Unterfangen. Dies hat zur Folge, dass einige Produkte auf den europäischen Markt gelangt sind, die nicht halten, was sie versprechen, wie durch die neuesten Meldungen auf der RAPEX-Liste ersichtlich wird. RAPEX steht für das europäische Schnellwarnsystem, wo gefährliche und nicht marktfähige Produkte aufgeführt werden – oftmals mit dem Resultat, dass die Produkte zurückgerufen werden müssen. Damit der Import reibungslos abläuft, gilt es hierbei ein paar wichtige Punkte zu beachten, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben.
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Krisenphase nutzen um Compliance-Lücken zu schließen: Prüfen Sie Ihre registrierten Kategorien gemäß Elektrogesetz

Nutzen Sie gerne die Gelegenheit der Krise, Ihr Verkaufssortiment und Ihre angemeldeten ElektroG-Kategorien auf Compliance-Lücken zu überprüfen. Gerne hilft take-e-way Ihnen dabei. Beispiel Elektrogesetz: Elektroprodukte fallen in sechs verschiedene Kategorien. Gerade bei Consumer-Produkten, also Produkten für die private Nutzung, passiert es oft unbeabsichtigt, dass neue Produkte eines Elektro-Sortiments bei ihrer Markteinführung nicht in die richtige Kategorie eingeordnet werden. Mit Bußgeldern und Überprüfungen durch Behörden ist nach der Krise zu rechnen, da z.B. das Umweltbundesamt derzeit erneut Stellen für Vollzugsbeamte ausschreibt, unter anderem im Bereich ElektroG, aber auch in den Bereichen Verpackungsgesetz und Batteriegesetz. Auch wettbewerbsrechtlich nutzen Konkurrenten und Abmahnvereine gerne jede noch so scheinbar unbedeutende Compliance-Lücke.
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Bundesregierung legt Verordnungsentwurf zum Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten vor

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von kurzlebigen Produkten aus Kunststoffen, die wenig ressourceneffizient sind, sowie nach Gebrauch oftmals unsachgemäß entsorgt werden und somit in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung beitragen, sollen solche Kunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits geeignete Alternativen gibt.
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take-e-way übernimmt TMK vollständig

TMK-Gründer Thomas Müller-Krusche geht künftig eigene berufliche Wege
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Bald noch mehr Händler von der E-Schrott-Rücknahmepflicht betroffen?

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat vor wenigen Tagen in einem Interview mit dem Entsorgerverband BVSE die geplanten Änderungen des ElektroG3 vorab skizziert. Stehen möglicherweise tiefgreifende Änderungen für den gesamten Einzelhandel (stationär UND online) bevor? Davon kann nach diesem Interview ausgegangen werden. Wir empfehlen Ihnen, die bevorstehenden Änderungen ernst zu nehmen und sich als möglicherweise Betroffener rechtzeitig über Ihre Pflichten zu informieren.
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Leitfaden für recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen

Da Verpackungen oft ein wichtiger Bestandteil eines Produktes sind, unter anderem ‎um den nötigen Schutz zu liefern oder um Hygienebestimmungen einzuhalten, ist die ‎Suche nach Alternativen bei Materialien und Verpackungen für Unternehmen nicht ‎einfach. ‎Daher haben die bayerischen IHKs in Kooperation mit dem Ressourceneffizienz-‎Zentrum Bayern (REZ) einen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, um einen ersten ‎Einstieg in das Thema zu geben. take-e-way begrüßt den Leitfaden des BIHK und unterstützt Sie gerne mit Dienstleistungen zur Herstellung von recyclingfähigen Verpackungen.
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ElektroG: B2B-Registrierung im Oktober 2018 korrekt überführt?

Um auf „Nummer Sicher“ zu gehen, empfehlen wir, Ihre B2B-Registrierung noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. Hierzu können Sie sich selbstverständlich an take-e-way wenden. Wir prüfen dann bestmöglich, ob die überführte Registrierung korrekt ist oder ob Handlungsbedarf besteht.
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Medizinische Atemschutzmasken ohne CE-Zeichen vermarkten

Ohne CE-Zeichen können sogenannte "Community-Masken" in Verkehr gebracht werden, jedoch sind sie dann z. B. nicht für den Einsatz im klinischen Bereich geeignet. Für medizinische Atemschutzmasken, die auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, gibt aber das Medizinproduktegesetz nach §11 Absatz (1) der zuständigen Behörde die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erteilen und diese Masken ggf. auch in Deutschland ohne CE-Zeichen als verkehrsfähig zu erklären.
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Lösungen & Kontakt
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