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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Leitfaden für recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen

Da Verpackungen oft ein wichtiger Bestandteil eines Produktes sind, unter anderem ‎um den nötigen Schutz zu liefern oder um Hygienebestimmungen einzuhalten, ist die ‎Suche nach Alternativen bei Materialien und Verpackungen für Unternehmen nicht ‎einfach. ‎Daher haben die bayerischen IHKs in Kooperation mit dem Ressourceneffizienz-‎Zentrum Bayern (REZ) einen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, um einen ersten ‎Einstieg in das Thema zu geben. take-e-way begrüßt den Leitfaden des BIHK und unterstützt Sie gerne mit Dienstleistungen zur Herstellung von recyclingfähigen Verpackungen.

Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll: im Jahr 2017 auf über 18 Millionen ‎Tonnen in Deutschland. Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen hat sich seit 1995 sogar verdoppelt (UBA 2019). Die Gründe hierfür sind vielfältig.‎ Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, sollten Stoffkreisläufe geschlossen, ‎Verpackungen eingespart und nachhaltiger bzw. recyclingfähiger konzipiert werden.‎

Die Politik reagiert auf diese Herausforderung mit ambitionierten Vorgaben in der Gesetzgebung, beispielsweise im Verpackungsgesetz. So sollen in Deutschland bis 2022 ‎deutlich mehr Verpackungen recycelt werden als bisher. Darüber hinaus wünscht sich ‎auch der Verbraucher weniger und nachhaltigere Verpackungen. ‎

Da Verpackungen oft ein wichtiger Bestandteil eines Produktes sind, unter anderem ‎um den nötigen Schutz zu liefern oder um Hygienebestimmungen einzuhalten, ist die ‎Suche nach Alternativen bei Materialien und Verpackungen für Unternehmen nicht ‎einfach. Daher haben die bayerischen IHKs in Kooperation mit dem Ressourceneffizienz-‎Zentrum Bayern (REZ) einen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, um einen ersten ‎Einstieg in das Thema zu geben. Unter anderem wird darauf eingegangen wie Verpackungsmaterial eingespart und auf nachhaltige und recyclingfähige Verpackungen ‎umgestellt werden kann. Unternehmensbeispiele aus Bayern zeigen, wie die ‎Umstellung auf nachhaltige Verpackungslösungen aussehen kann.

Den Leitfaden des Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e. V. können Sie hier herunterladen.

take-e-way begrüßt den Leitfaden des BIHK und unterstützt Sie gerne mit Dienstleistungen zur Herstellung von recyclingfähigen Verpackungen:

  • Bewertung der Recyclingfähigkeit
  • Empfehlungen für ein recyclingfreundlicheres Design
  • Unterstützung bei der Kommunikation zum Thema „recyclingfreundliche Verpackungen“
  • Hilfestellung bei der Entwicklung eines Konzeptes zum Einkauf von Produkten mit recyclingfreundlichen Verpackungen

Oliver Friedrichs von take-e-way steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zu recyclingfähigen und nachhaltigen Verpackungen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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