PPWR Deadline
00Tage00Stunden00Minuten00Sekunden
Online-Workshops zur Verpackungsverordnung
Wir bereiten Sie gezielt auf die PPWR-Hauptthemen vor

4 Termine – 4 Themen: Rollenklärung Erzeuger und Hersteller, technische Unterlagen und Konformitätserklärung, EPR, praktische Änderungen ab 12.08.
Jetzt Themen wählen oder Bundle-Rabatt sichern.

×

Medizinische Atemschutzmasken ohne CE-Zeichen vermarkten

Ohne CE-Zeichen können sogenannte "Community-Masken" in Verkehr gebracht werden, jedoch sind sie dann z. B. nicht für den Einsatz im klinischen Bereich geeignet. Für medizinische Atemschutzmasken, die auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, gibt aber das Medizinproduktegesetz nach §11 Absatz (1) der zuständigen Behörde die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erteilen und diese Masken ggf. auch in Deutschland ohne CE-Zeichen als verkehrsfähig zu erklären.

Gemäß dem deutschen Medizinproduktegesetz (MPG) müssen Atemschutzmasken, die in diesem Rahmen vermarktet werden sollen, entsprechende Anforderungen erfüllen. Insbesondere müssen sie das CE-Zeichen tragen.

Fehlt das CE-Zeichen, kann es insbesondere bei der Einfuhr in die EU zollseitig zu Problemen kommen. Ohne CE-Zeichen können sogenannte "Community-Masken" in Verkehr gebracht werden, jedoch sind sie dann z. B. nicht für den Einsatz im klinischen Bereich geeignet. Für medizinische Atemschutzmasken, die auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, gibt aber das MPG nach §11 Absatz (1) der zuständigen Behörde die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erteilen und diese Masken ggf. auch in Deutschland ohne CE-Zeichen als verkehrsfähig zu erklären.

Empfehlung: Betroffene Importeure von medizinischen Atemschutzmasken müssen die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes beachten. Melden Sie betroffene Produkte inklusive den relevanten Prüf- bzw. ausländischen Zulassungsnachweisen zur Sonderzulassung an unter medizinprodukte@bfarm.de

Die trade-e-bility GmbH berät Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen zur Zulassung. Trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Kontaktformular allg.
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×