Die Registrierung für Verpackungshersteller muss bereits zum 01.01.2024 erfolgt sein, weil schon mit Inkrafttreten der Verpackungsregulierung im Januar 2025 die Mengen aus dem Vorjahr gemeldet und gesammelt bzw. recycelt werden müssen. Die Meldung der Planmenge für 2024 muss in Q1 2024 erfolgen.
„EPR: Neue Abfallströme in Frankreich“ ist das Thema am Freitag, dem 18.08.2023, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen.