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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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take-e-way steigert Altgeräte Rücknahme

Es kann schon jetzt erkannt werden, dass take-e-way das selbstgesetzte Ziel von 4.000 Sammelstellen im take-e-back-System erreichen wird.

Derzeit ist die Altgeräte Rücknahme im Handel wieder in aller Munde, wie aktuellen Berichten von Umweltschutz- und Branchenorganisationen zu entnehmen ist. Insbesondere die Altgeräte Rücknahme im Handel wird dabei kontrovers diskutiert.

Wie der nun veröffentliche Leistungsbericht zeigt, konnte die take-e-way GmbH auch im Jahre 2022  – gemeinsam mit ihren Servicepartnern aus Handel, Industrie, Entsorgungswirtschaft und Logistik – bereits zum siebten Mal in Folge die erfasste und einer Wiederverwendung und/oder Verwertung zugeführten Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten deutlich steigern.

Sowohl durch die Akquisition von neuen Sammelpartnern, als auch durch ein unermüdliches Werben für ein ordnungsgemäßes Erfassen ausgedienter Elektrogeräte konnte besonders die Menge außerhalb der EAR-Abholkoordination signifikant gesteigert werden. Es kann schon jetzt erkannt werden, dass take-e-way das selbstgesetzte Ziel von 4.000 Sammelstellen im take-e-back-System erreichen wird.

Ein schöner Nebeneffekt: Handelsunternehmen erfüllen mit der Teilnahme an dem System take-e-back eine wesentliche Pflicht zur gesetzlich geforderten Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Entsorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, außerhalb der EAR-Abholkoordination Zusatzmengen an Elektro- und Elektroaltgeräten zur Verwertung zu generieren.

Wenn auch Sie ein Teil der Erfolgsgeschichte werden und aktiv an der flächendeckenden Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten mitwirken möchten, dann melden Sie sich gerne unter take-e-back@take-e-way.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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