Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

EPR Pflichten für Verpackungen in Dänemark

Die Registrierung für Verpackungshersteller muss bereits zum 01.01.2024 erfolgt sein, weil schon mit Inkrafttreten der Verpackungsregulierung im Januar 2025 die Mengen aus dem Vorjahr gemeldet und gesammelt bzw. recycelt werden müssen. Die Meldung der Planmenge für 2024 muss in Q1 2024 erfolgen.

Mit dem Gesetz Nr. 807 vom 09.06.2020 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes wird in Dänemark am 01.01.2025 die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Kraft treten.

Laut Aussagen auf der Webseite der dänischen Behörde DPA wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und angenommen, jedoch warten wir derzeit noch auf die Rechtsverordnung. In der Verordnung werden die Bestimmungen darüber, welche Unternehmen unter die Registrierungs- und Meldepflicht fallen, sowie die finanzielle Verantwortung und die Rollenverteilung zwischen den Parteien im Einzelnen festgelegt. Wir gehen davon aus, dass die Rechtsverordnung im Laufe des Jahres 2023 fertiggestellt sein wird.

Es wird erwartet, dass alle Arten von Verpackungen einbezogen werden, d.h. alle Verpackungen unabhängig von der Materialart (Kunststoff, Glas, Holz, Metall, Karton usw.) und der Verwendung (Haushalt, Industrie, Büro, Dienstleistung usw.) bzw. der Verpackungslieferkette (Abfüller, Importeur, Umverpacker).

Außerdem wird darüber diskutiert, Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen festzulegen, die Hersteller und Importeure befolgen müssen.

Es wird vermutlich unterschiedliche Arten von Meldungen geben für Hersteller, die mehr als 8 to Verpackungsabfall auf den dänischen Markt bringen (nach Gewicht und Stückzahl je Verpackungsmaterial) und für Hersteller mit weniger als 8 to. Sie tragen dennoch die Kosten der Herstellerverantwortung für die Abfallbewirtschaftung, z. B. für die Sammlung und das Recycling. Es ist allerdings noch nicht bekannt, wie die Verpflichtung für Unternehmen unterhalb der Schwelle in der Praxis umgesetzt wird. Die Meldung wird jedoch weniger umfangreich sein.

Bei der Festlegung der Schwelle wurde darauf geachtet, den Verwaltungsaufwand für Hersteller mit geringen Verpackungsmengen zu verringern, und gleichzeitig den Anreiz der Hersteller für eine umweltgerechte Gestaltung so weit wie möglich zu unterstützen.

Die Registrierung für Verpackungshersteller muss bereits zum 01.01.2024 erfolgt sein, weil schon mit Inkrafttreten der Verpackungsregulierung im Januar 2025 die Mengen aus dem Vorjahr gemeldet und gesammelt bzw. recycelt werden müssen. Die Meldung der Planmenge für 2024 muss in Q1 2024 erfolgen.

Wir halten Sie gerne mit unserem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie sind.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×