Im Zuge der neuen EU Batterieverordnung (EU) 2023/1542 löst das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das bisherige Batteriegesetz (BattG) ab. Alle Batteriehersteller müssen sich an einer Organisation für die Herstellerverantwortung beteiligen und die Herstellerverantwortung für alle Batteriekategorien wird eingeführt. Systembetreiber müssen eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen.
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