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Einweg-E-Zigaretten Verbot in Bayern und Schottland

Wie das Recycling Magazin berichtet, hat die bayerische Staatsregierung auf ihrer Sitzung am 10.01.2023 eine Bundesratsinitiative verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukte einzusetzen. Daneben berichtet die BBC, dass auch die schottische Regierung ein Verbot von Einweg-Zigaretten in Erwägung ziehen wird.

Wie das Recycling Magazin berichtet, hat die bayerische Staatsregierung auf ihrer Sitzung am 10.01.2023 eine Bundesratsinitiative verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukte einzusetzen. Hintergrund der Initiative des Freistaats ist das Vorhaben, den wachsenden Markt an Einwegprodukten einzudämmen. Mit dem steigenden Verkauf von Einweg-E-Zigaretten nehmen auch die Abfallmengen bei Elektroschrott, Plastikabfällen und falsch entsorgten Lithium-Ionen-Akkus zu. Batterien dieser Art sind auch in Einweg-E-Zigaretten enthalten. Angesichts dieser Entwicklung hatte der BDE bereits im September letzten Jahres ein umfassendes Verbot gefordert. Daneben berichtet die BBC, dass auch die schottische Regierung ein Verbot von Einwegzigaretten in Erwägung ziehen wird, wie der Gesundheitsminister bestätigt hat. Dies folgt auf eine Kampagne gegen E-Zigaretten, die Lithiumbatterien enthalten, weil sie eine Gefahr für die Umwelt darstellen.

In Deutschland sind E-Zigaretten ein rechtlich komplexes Produkt die drei Registrierungen benötigen: Für den Verdampfer benötigt man eine WEEE- bzw. ElektroG-Registrierung, für den Akku zudem eine Batterie-Registrierung, für die Verpackung eine Verpackungsgesetz-Registrierung und -Lizenzierung.

Sollten Sie eine Registrierung in UK als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen, melden Sie sich gerne beim Beratungsteam von take-e-way. Unsere Beratung steht Ihnen auch gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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