Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller zur Registrierung ihrer Verpackungen. Auch Händler aus dem Ausland müssen sich über einen Bevollmächtigten anmelden, wenn sie verpackte Produkte in Spanien verkaufen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Schon ElektroG registriert?

Produktverantwortung als Stolperfalle für Elektronik-Anbieter

Abmahnung einmal anders: Fehlende Anbieterkennzeichnungen und mangelhafte Widerrufsbelehrungen von Online-Shops führen immer wieder dazu, dass vor allem kleine Online-Händler aus Unwissenheit mit teuren Abmahnungen von Wettbewerbern konfrontiert werden. Die finanziellen Folgen und die aufwendigen juristischen Auseinandersetzungen wurden oft thematisiert. Rechtliche Gefahren bestehen jedoch nicht nur beim operativen Betrieb eines Online-Handels, sondern können durchaus produktbezogen sein. So auch im Falle des Elektrogesetzes, mit dem sich Anbieter von Elektro- und Elektronikartikeln näher beschäftigen sollten.

Elektrogesetz – Produktverantwortung für Elektronikartikel

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – kurz “Elektrogesetz” (ElektroG) – trifft Regelungen im Bereich der Produktverantwortung für Elektro- und elektronische Geräte in Deutschland. Es bezieht sich prinzipiell auf alle Produkte, die für ihren Betrieb elektrischen Strom benötigen. Das Elektrogesetz fördert in erster Linie die Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung und Reduzierung von Elektroaltgeräten und nimmt hierfür die Hersteller von Elektrogeräten in die Pflicht.

Registrierung, Kennzeichnung, Garantie, Meldung, Entsorgung – Umweltschutz verpflichtet

Auch Online-Händler können von den Pflichten des Elektrogesetzes betroffen sein. Denn sobald sie importierte Produkte als Erst-Inverkehrbringer in Deutschland anbieten oder Geräte anderer Anbieter unter eigenem Namen weiter verkaufen, müssen sich auch gewerbliche Händler von elektronischen Geräten bei der zuständigen Behörde, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), registrieren. Und das noch bevor die Produkte verkauft werden. Doch neben der verbindlichen Registrierung erwarten die Anbieter und Hersteller weitere Pflichten. Sie müssen eine Garantie in Form einer Bankbürgschaft oder Versicherung hinterlegen, um die Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte auch im Falle einer Insolvenz zu ermöglichen. Zudem sind alle elektronischen Geräte dauerhaft so zu kennzeichnen, dass sie ihrem Inverkehrbringer eindeutig zugewiesen werden können. Daneben sind Hersteller und betroffene Händler dazu verpflichtet, die Menge der monatlich und zusätzlich der im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte an die Stiftung EAR zu melden und den aus diesen Meldungen resultierenden Abholanordnungen zur Entsorgung von Altgeräten innerhalb von vier Tagen nachzukommen.

Gerechte Entsorgung und Wettbewerb – Tücken der Missachtung

Besonders für Betreiber von Online-Shops und kleine Händler sind die Verpflichtungen des Elektrogesetzes oft eine große Belastung. Denn neben den vielen Regeln, die zu beachten sind, entstehen zusätzliche Kosten für die Registrierung und durch anfallende Gebühren. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mag der eine oder andere Händler deshalb auf die verpflichtende Registrierung verzichten. Doch Vorsicht. Es drohen nicht nur Abmahnungen registrierter Wettbewerber, die sich benachteiligt sehen. Auch das Umweltbundesamt ahndet Verstöße gegen das Elektrogesetz mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro und schöpft zusätzlich die erzielten Gewinne ab.

Anlaufstelle für Schwierigkeiten und Informationen

Die im Jahr 2004 gegründete take-e-way GmbH aus Hamburg übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten des Elektrogesetzes, des Batteriegesetzes und der Verpackungsverordnung für kleine und mittelständische Unternehmen im In- und Ausland. Damit betreut take-e-way über 40 Prozent aller derzeit registrierten Anbieter und Hersteller von Elektro- und elektronischen Geräten im Bereich B2C. take-e-way ist Anlaufstelle für kleine Händler und Betreiber von Online-Shops, die Hilfe  bei der Erfüllung des Elektrogesetzes benötigen oder eine unkomplizierte Registrierung anstreben. Hier können sich Interessenten vorab kostenlos informieren oder sich von der Registrierung bis zur Entsorgung alle Pflichten abnehmen lassen. take-e-way gehört unter anderem dem Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.), der mit derzeit über 3.900 Mitgliedern bundesweit stärksten Organisation, die die Benachteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen der Elektronikbranche auf politischer Ebene und gegen die Interessen der Großindustrie vertritt.

 

 

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