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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Schweden – Meldung von Verbundverpackungen

Für die erste Berichterstattung an die schwedische Umweltschutzbehörde im nächsten Jahr über Verpackungen, die im Jahr 2021 in Verkehr gebracht wurden, gibt es neue Anforderungen an die Meldung von Verbundverpackungen und Verpackungen, die aus mehr als einem Material bestehen.

Für die erste Berichterstattung an die schwedische Umweltschutzbehörde im nächsten Jahr über Verpackungen, die im Jahr 2021 in Verkehr gebracht wurden, gibt es neue Anforderungen an die Meldung von Verbundverpackungen und Verpackungen, die aus mehr als einem Material bestehen.

Bisher war es erlaubt, das Gewicht der gesamten Verbundverpackung auf der Grundlage des Gewichts des schwersten Materials in der Verpackung zu melden.
 
Diese Verpackungen müssen nun pro Material, das in der Verpackung enthalten ist, berechnet und gemeldet werden. Ausnahmen gelten für Verpackungen, bei denen das Gewicht eines bestimmten Materials weniger als 5 Prozent des Gesamtgewichts der Verpackung ausmacht.
 
Bitte beachten Sie, dass diese Änderung auch Verpackungen betrifft, die Sie dieses Jahr bereits in Verkehr gebracht haben. Sollte dies zu einer Korrektur Ihrer Januar- oder Februar-Meldung führen, kontaktieren Sie uns bitte.
 
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Marie Elfert gerne unter international@take-e-way.de  bzw. 040/750687-127 zur Verfügung.

Weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen rund um das Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkumulatoren und verpackten Produkten oder Verpackungen finden Sie hier: https://www.take-e-way.de/leistungen/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

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